Vorstandsblog

Wie geht das eigentlich mit den Anträgen für den Bundesparteitag in Bochum?

Diese Frage ist für die nächsten Wochen von hoher Brisanz für die Piraten. Denn, wie geht das denn nun mit den Anträgen für den Bundesparteitag in Bochum?

Erste Anlaufstelle ist das Portal der Antragskommission. Hier findest du eine Anleitung für Anträge, eine Check-Liste und eine Übersicht darüber, wer schon mal Anträge gestellt hat.

Die Fristen findst du aufgelistet hier: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Termine

Hierzu gibt es auch schon Blog-Einträge:https://vorstand.piratenpartei.de/2012/07/09/programm-statt-mandate-antrage-fur-den-bundesparteitag/ und https://vorstand.piratenpartei.de/2012/05/10/wir-entwickeln-ein-wahlprogramm-beta/

Außerdem: Vom 21. August bis zum 23. Oktober bieten wir jeden Dienstag um 19 Uhr eine Antragssprechstunde im NRW-Mumble (Raum: Antragskommission) an, wo ihr mit uns über eure Anträge sprechen könnt und wir euch Tipps geben, wenn ihr das möchtet.

Welche Rolle nun hat LiquidFeedback (LQFB)?

Eigentlich ist es ganz einfach: LQFB ist eine Plattform, wo Anträge und Antragsideen er-, um- und verarbeitet werden können. Zur Zeit hat LQFB keine bindende Wirkung. Allerdings sind Anträge, die durch LQFB gegangen sind, meist bessere Anträge. Auch bekommt der Antragsteller einen Überblick, ob sein Antrag überhaupt von den Piraten für gut befunden wird.Guter Gradmesser: Ab 30% Ablehnung wird es problematisch.

Damit eure Anträge rechtzeitig für Bochum fertig sind, gibt es nun verschiedene Fristen, die eingehalten werden müssen.

Kurz zur Erinnerung: Anträge können ausschließlich vom 1. – 26.10.2012, 23:59 im Antragsportal eingereicht werden!

Vorher stellt ihr eure Anträge entweder ins LQFB (Falls du keinen eigenen Account hast, kannst du dich an Florian (fardizzle@gmx.de) und Till (Till.Neuhaus@gmail.com) wenden, die deine Anträge für dich einstellen) oder ins Wiki.

Ein Programmantrag ist normalerweise maximal 75 Tage im LQFB (15 Tage Quorum/30 Tage Diskussion/15 Tage Eingefroren/15 Tage Abstimmung) – um die Frist garantiert pünktlich zum Ende der Antragsfrist einzuhalten, wäre ein Einstellen der Anträge zum 10.08.2012 notwendig gewesen. Für den kommenden BPT haben wir beschlossen Anträge mit kürzeren Fristen durch das LQFB zu bringen. Die Anträge werden am 01.10.2012 um 23:42 manuell eingefroren und in die Abstimmung gebracht. Die Phasen „Eingefroren“ wird so auf 7 Tage verkürzt. So werden alle Satzungänderungs- und Programmanträge rechtzeitig vor dem Ende der Antragsfrist (26.10.2012, 23:59) am 23.10.2012 abgestimmt. Dadurch besteht noch die Möglichkeit Anregungen und Ergebnisse aus dem LQFB in den Antrag einzuarbeiten, bevor er in das Antragsportal für den BPT eingestellt wird. Es bleibt somit mehr Zeit um an der Qualität der Anträge zu arbeiten. Es werden nur Anträge eingefroren, die mindestens 72 Stunden in der Diskussionsphase waren. Dies soll verhindern, dass Anträge erst kurz vor dem Einfrieren eingestellt werden. Dann können die Anträge zwar abgestimmt aber keine Anregungen mehr eingebracht werden.

Das heißt also, dass eure Anträge am 28.09.2012 um 23:42 das Quorum erreicht haben müssen.

Wenn ihr noch fragen habt, meldet euch bei @anthraxpiraten julia.schramm@piratenpartei.de @niqui_da @die_sylvi oder antrag@piratenpartei.de

12 Kommentare zu “Wie geht das eigentlich mit den Anträgen für den Bundesparteitag in Bochum?

  1. Joachim @JoMa

    Das heißt die Diskussionsphase wird von 30 auf minimal drei Tage verkürzt?

    „Die Anträge werden am 01.10.2012 um 23:42 manuell eingefroren“ D.h. danach gelten wieder die normalen Fristen und der Antrag ist frühestens Dezember abgestimmt?

    Warum ist es wichtig, dass Anträge vor dem Ende der Antragsfrist im Liquid abgestimmt sind? Ausreichend wäre doch, dass sie vor dem Parteitag dort durch sind. Man könnte sie im Antragsportal einstellen und falls sie kurz vor Bochum im Liquid durchfallen, zurückziehen. Macht das soviel Arbeit?

    Können im Antragsportal eingestellte Anträge dort, oder direkt auf dem Parteitag, noch geändert werden?

    Viele Fragen…

  2. julia.schramm

    @joma

    1. Ja, minimal 3 Tage.
    2. Wichtig, damit die Anregungen und Ergebnisse eingebaut werden können.
    3. Ja, du kannst Anträge zruückziehen. Relevant sind die Anträge, die am 25.10 um 00:00 im Portal stehen
    4. Auf dem Parteitag nicht mehr wirklich. Man kann aber am Antrag bedingt noch arbeiten und Änderungsvorschläge auf dem Parteitag machen.
  3. Joachim @JoMa

    Danke für die Infos! Ich denke die technische Ebene hab ich jezt kapiert.
    Ich tu mir aber immer noch schwer mit der Sinnhaftigkeit des Prozedere. Du schreibst und ich stimm dir zu „LQFB ist eine Plattform, wo Anträge und Antragsideen er-, um- und verarbeitet werden können.“ Genau das passiert in der Diskussionsphase. Wenn man die so drastisch reduziert, bleibt nur die Abstimmung über die Anträge, so wie sie halt sind. Der Ziel auf das man imo hinarbeiten sollte, ist, dass die Anträge bis zum 24.10 ausdiskutiert sind und bis Bochum (24.11.) abgestimmt. Und nicht auf Kosten der Diskussion bis 24.10. abgestimmt.

  4. julia.schramm

    @joma

    Ja, deswegen sollen die Antäge ja auch vorher ins Liquid 🙂 Aber es ist schon sinnvoll vor der Antragsfrist alle abgestimmt werden, damit die Antragssteller ein maximal gutes Feedback haben!

    1. Zu meinem Erstaunen lese ich, dass Anträge „ausschließlich im Antragsportal“ eingereicht werden könnten, obwohl die Bundessatzung in § 12 lediglich fristgerechte Einreichung beim Bundesvorstand vorsieht.

    2. Es wird auf LQFB als eine Art Vorinstanz verwiesen, wo es zu Abstimmungen kommen soll und dabei ein Quorum erreicht werden müsste. Das klingt so, als sei LQFB Pflicht, obwohl es doch nur ein Hilfsmittel sein kann, denn sonst wären Offliner und Unversierte, die mit LQFB nicht zurecht kommen, ganz raus.

  5. „Guter Gradmesser: Ab 30% Ablehnung wird es problematisch.“

    Es wird also jetzt im LQFB schonmal vorentschieden was auf dem BPT behandelt wird, ja?
    Das ist kein schmaler Grat mehr auf dem gewandelt wird, dieser Satz ist einfach nur noch ein dämlicher und unnötiger Verstoß gegen das Parteiengesetz!

    Ich mach’s jetzt mal ganz einfach, entweder der Satz verschwindet da oder ich zieh jetzt endlich mal die Konsequenzen. Es heißt ja immer „dann klag doch“, und herzlichen Glühstrumpf, genau das werde ich dann machen!

    Die Entscheidung über Anträge an die Piratenpartei Deutschland obliegt den in der Satzung aufgeführten Organen der Piratenpartei Deutschland. Wer etwas anderes behauptet und hier Fakten schafft bricht geltendes Recht zu ungunsten aller die LQFB nicht benutzen.
    Bereits die Benutzung von LQFB zur „Vorbereitung“ eines BPT in Form von kleinen Prozentzahlen im Antragsbuch ist vielleicht mit viel Fantasie noch in Einklang mit §8 PartG zu bringen.
    Aber wenn Anträge nicht an den BPT gestellt werden weil der Bundesvorstand den Eindruck erweckt hat, dass eine lächerlich geringe Ablehnung ein hinreichender Grund ist das zu tun dann ist jetzt Schluss mit lustig!

    30% bedeutet in Liquid Feedback dass etwa 50 Piraten dagegen sind! Und das soll eine Ablehnung durch den BPT vorwegnehmen! Einen so undemokratischen Müll habe ich selten von einem Piraten gelesen!

    Schönen Tag noch,
    Justus

    • Klaus Peukert

      Als zuständige Vorstandsmitglieder stellen wir fest:

      Der im Antrag erwähnte Satz aus [2] gibt eine unverbindliche Anregung, das bei Texten/Anträgen, welche im LiquidFeedback eine Ablehnung von mehr als 30% erhalten haben, möglicherweise Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Aussichten zur Erlangung einer ausreichenden (2/3-)Mehrheit auf dem Parteitag besteht. Ganz bewusst ist deswegen das Wort Guter Gradmesser genutzt worden.

      Ein ähnliches Signal an den Antragsteller gäbe eine geringe Zustimmungsrate in anderen Medien wie der Antragsfabrik oder etwa einer LimeSurvey-Umfrage. Zur Vorbereitung des Bundesparteitages wird es Anfang November, ergänzend zu den LQFB-Meinungsbildern, auch noch eine solche Umfrage per LimeSurvey geben, vergleiche die Ankündigung unter Punkt 3.1 in [3].

      Auf das Antragsrecht einzelner Piraten hat der in [2] genannte unverbindliche Richtwert selbstverständlich keinen Einfluß. Unter Beachtung weniger formaler, von LiquidFeedback unabhängigen, Anforderungen sind alle Pirat*en antragsberechtigt.

      Über die tatsächliche Annahme oder Ablehnung von Anträgen befindet ausschließlich der Bundesparteitag als höchstes Organ der Piratenpartei Deutschland.

      Der Betrieb von LiquidFeedback wird weiterhin unter Beachtung der strengen Datenschutzvorschriften und Prozesse ([4]) stattfinden. Hier sei noch einmal auf die Prüfung der für die Piratenpartei Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörde verwiesen [5]. An den für die Prüfung maßgeblichen Rahmenbedingungen haben sich nach hiesiger Auffassung keine Veränderungen ergeben.

      Julia Schramm, verantwortlich für die inhaltliche Vorbereitung des Bundesparteitages und Klaus Peukert, verantwortlich für den Betrieb von LiquidFeedback

      [1] https://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/067
      [2] http://vorstand.piratenpartei.de/2012/08/17/wie-geht-das-eigentlich-mit-den-antragen-fur-den-bundesparteitag-in-bochum/
      [3] http://vorstand.piratenpartei.de/2012/05/10/wir-entwickeln-ein-wahlprogramm-beta/#more-3313
      [4] https://wiki.piratenpartei.de/LQPP/Betriebsdoku
      [5] https://wiki.piratenpartei.de/Datei:DSB_Berlin_zu_LQFB.pdf

  6. Ein „Gradmesser“ ab dem es „problematisch“ wird ist ein Anhaltspunkt der sowohl hilfreich als auch rechtlich absolut unverbindlich ist. Du machst dich nur lächerlich mit deinen Drohungen, Justus.

  7. Hallo Bernd,

    Ich mache es mir jetzt nur so einfach wie es einige andere beim einführen von solchem Müll tun.
    Ich sage was ich will und am Ende nehme ich es mir einfach.
    §8 und §15 PartG enthalten Abwehrrechte eines Parteimitglieds gegen Übervorteilung, wenn man 2 Jahre nach Einführung dieses Müllhaufens nicht in der Lage ist diese zu gewähren dann ist das nicht mein Problem.
    Diese Karikatur einer Datenschutzerklärung bricht für jeden Laien erkennbar das Bundesdatenschutzgesetz(§6(1) anyone?), die Änderungsvorschläge des Berliner Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden immer noch nicht umgesetzt (schneller Accountwechsel), LQFB Ergebnise werden schamlos vorgehalten wo auch immer es irgendwie mit Biegen und Brechen geht, muss ich fortfahren?

    Diese Art der Undemokratie steht mir einfach bis über die Stirnlinie… Und wenn der Bundesvorstand lieber ein Bußgeld durch den Bundestagspräsidenten riskiert als eine Spielzeugplattform an geltendes Recht anzupassen dann ist das nicht mehr mein Problem.
    Ich habe versucht mich einzubringen, habe versucht zu verhandeln, habe getobt und am Ende resigniert, jetzt handele ich. Friss oder stirb funktioniert in zwei Richtungen.

    Gruß,
    Justus

  8. Pingback: Gelassenheit durch Kompetenz

  9. Vielleicht sollte jemand mal den ersten Link zum Portal der Antragskommission „http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Portal.“ korrigieren. Der Punkt am Ende muss weg.

  10. Schon am 21.August habe ich mich verwundert über die Formulierung zur Antragseinreichung geäußert.
    Nun wurde der betreffende Satz verändert in: „Anträge können ausschließlich vom 1. – 26.10.2012, 23:59 im Antragsportal eingereicht werden!“
    Mein Hinweis auf § 12 der Satzung verhallte bisher unreflektiert.

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