Beauftragungen

Als Beauftragte verstehen wir PIRATEN, welche vom Bundesvorstand (oder etwaigen Landesvorständen) für eine gewisse politische, organisatorische oder thematische Tätigkeit beauftragt werden. Beauftragte repräsentieren die Partei nach innen und oftmals nach außen und handeln somit im Namen des Bundesvorstandes und gegebenenfalls der Bundespartei. 

Aufgrund dessen werden diese Beauftragungen sorgfältig von Vorständen geprüft und ausgewählt. Auch unterliegen Beauftragte zur Sicherstellung der Verantwortung gegenüber der Gesamtpartei einer weiteren Geschäftsordnung.