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Handlungsfähigkeit Landesvorstand Brandenburg

Am 18. Dezember wurde der Bundesvorstand durch den Landesschatzmeister Brandenburg darüber informiert, dass nach dem Rücktritt eines Landesvorstands entsprechend § 18 Abs. 1 Satz 3 der Landessatzung die formelle Handlungsunfähigkeit des Landesvorstands Brandenburg eingetreten sei. Darüber hinaus sei „unmittelbar durch den Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der Bundesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand.“.

Der Bundesvorstand veröffentlich daher folgenden heute Abend getroffenen Umlaufbeschluss:

„Der Vorstand beschließt, Katrin Körber (komm. Vorsitzende), Jeanette Paech, Thomas Ney, Dirk Harder und Thomas Bennühr (komm. Landesschatzmeister) als kommissarischen Landesvorstand Brandenburg zu beauftragen.“

Neben dem Aufrechterhalten des Tagesgeschäfts ist das zeitnahe Ausrichten des Landesparteitags die nun wichtigste Aufgabe.