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Zuwendungsbestätigungen sind erstellt

In der letzten Woche wurde eine der schönsten Tätigkeiten eines Schatzmeisters erledigt: Die Zuwendungsbestätigungen für das Jahr 2017 sind erstellt.

Die Sammelbestätigungen wurden bereits am Freitag abgeschickt, die Einzelbestätigungen wurden mit tatkräftiger Hilfe aus Bayern und Thüringen am Vorabend des Verwaltungstreffens in Kassel eingetütet und am Montag der Post übergeben.

Für Zuwendungen bis 200€ genügt dem Finanzamt ein Buchungsbeleg der Bank (Kontoauszug, sonstiger Buchungsbeleg). Da einige Finanzbeamte dies nicht wissen, könnt ihr im Zweifelsfall auf § 50 Abs. 4 Nr. 2c der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (auch so ein schöner Begriff  😉 ) verweisen: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html

Aufgrund dieser Vereinfachung haben wir die Zuwendungsbestätigungen nur erstellt, wenn

  • im Bundesverband mindestens 75€ eingegangen sind
  • nach aktuellem Buchungsstand bundesweit mindestens 100€ eingegangen sind
  • eine Spende durch Forderungsverzicht dabei war
  • durch das Mitglied explizit eine Zuwendungsbestätigung angefordert wurde

Wenn ihr eine Zuwendungsbestätigung für Zahlungen an den Bundesverband benötigt, aber in den nächsten Tagen keine im Briefkasten habt, meldet euch bitte bei mailto:beitrag@piratenpartei.de. Gebt dabei bitte immer eure Mitgliedsnummer an. Im Bundesverband können wir euch nur Spenden und Mitgliedsbeiträge bestätigen, die auch im Bundesverband eingegangen sind. Wenn ihr für Spenden an Landes-, Bezirks- oder Kreisverbände eine Bestätigung benötigt, müsst ihr euch an den jeweiligen Schatzmeister wenden.

Vielen Dank an alle Spender 🙂

Lothar Krauß
Schatzmeister
Piratenpartei Deutschland

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