Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland missbilligt die Tweetsammlung unter dem Namen „Tsearch“. Insbesondere verwehren wir uns gegen den Eindruck, die Seite könnte von der Piratenpartei, im Namen der Piratenpartei oder mit Hilfe ihrer Gelder betrieben werden. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich dabei um eine private Seite welche weder von der Piratenpartei noch von der IT-Infrastruktur der Piratenpartei betrieben oder durch diese unterstützt wird.

Weiterhin möchte die Piratenpartei nicht mit einer Seite in Verbindung gebracht werden, die den Eindruck der Vorratsdatenspeicherung erwecktWeiterhin wollen wir klarstellen, dass wir Formen von Gesinnungsdatenbanken, Onlinepranger und Cybermobbing strikt ablehnen. Wir befinden uns derzeit in der juristischen Prüfung, ob und wenn ja wie, rechtlich gegen die genannte Tweetsammlung vorgegangen werden kann. Wir bitten um Geduld, bis die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist.

Update: Inzwischen ist die juristische Prüfung abgeschlossen und hat ergeben, dass wir rechtlich keine Handhabe gegen diesen Crawler habe. Eine Vorgehen gegen die Seite über den Datenschutz scheidet aus, da es öffentliche Daten sind und das § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG gedeckt ist. Auch das Urheberrecht gibt nichts her, weil Tweets üblicherweise die nötige Schöpfungshöhe fehlt.

Wir haben versucht, auf dem Verhandlungsweg den Crawler aus dem Netz zu bekommen und sind dabei zumindest vorübergehend erfolgreich gewesen – momentan ist die Seite nicht erreichbar. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass dies von Dauer sein wird.