Programm

Notizen zum Politikforum 2010.09.02

# Erklärungen von Bernd Schlömer bzgl. Wort- und Bildmarke „Piratenpartei“ (Transskript)
* Bernd hat versucht, den Inhaber von „Piratenpartei“ zu konsultieren. Der Pirat war nicht bereit, dies zu tun und hat nicht eingesehen, dass Bernd als Mitglied des BuVo authorisiert wäre, die Abtretungserklärung unterzeichnen zu lassen. Der Pirat wurde noch mal angeschrieben. Jetzt ist der Inhaber bereit, Bild- und Wortmarke an die PP zu übertragen. Allerdings tut das der Inhaber nicht selbst sondern lässt das über einen Dritten ausrichten.
* Der Inhaber hat gehört, dass mit der Wortmarke Merchandising betrieben werden soll. Er ist Bezirksverordneter in Berlin-Reineckendorf. War früher bei den Bundesvorsitzender der „grauen Panther“.
* Markeneintragungsprozess wurde im April initiiert. Hintergründe waren die Verwendung des PP-Logos auf Pädophilen-Website. Wir (PP) haben uns entschlossen, die niedrigste Stufe eines Markenrechtes zu beantragen. Es gab eine kontroverse Diskussion.
* Am 10. August, als ein „Deadlock“ abzusehen war, hat Jens den Piraten gebeten, die Marke abzutreten. Am 11. hat ein beauftragtes Mitliged mit ihm gesprochen; er hat sich wieder nicht einsichtig gezeigt.
* Der Pirat hält jetzt vereinbarte Termine nicht ein. Er möchte jetzt morgen Vormittag in der BGS vorbeikommen. Bernd glaubt, dass er dies nicht tun wird. Der Inhaber möchte vermutlich mit Besitz von Wort- und Bildmarke den LV Berlin sowie den BuVo etwas „erpressen“, wie laienhaft wir uns verhalten.
* Bernd: Wir werden heute Abend ein Widerspruchsverfahren einleiten.
* pyth(HE): Das find ich auch, dass dieses Vorgehen richtig ist.
* Bernd: Ich hatte damals zur Vorstandssitzung (am 12. August) gesagt, dass wir das erst mal abwarten. Es wird weitere Stellungnahmen von uns geben, u.a. vom von uns beauftragten Anwalt. Unter http://piratenpartei-reinickendorf.de/marke/ wurde der Anwalt der PP scharf angegriffen.
* Frage: Sollte diese Marke nicht frei für alle verfügbar sein?
* Bernd: Es ist Teil des Argumentationsmusters; es sollte frei verfügbar sein. Vor dem Kontext, dass die „Wilde 13“ dieses Logo benutzt hat hatte allerdings der damalige BuVo sich gedreht.
* Bernd: Wenn wir die Marke haben, sollte alles im Status „CC“ belassen sein.
* Bernd(TH): Soll das Logo für Jedermann verfügbar gemacht werden?
* Bernd: Wenn wir zulassen wollen, dass wir karikiert werden, dann sollte man das beibehalten. Wenn Leute mit extrem politischen Ansichten unser Logo nutzen, hab ich Bauchschmerzen. Ich weiß auch nicht, was Jens vorschlagen würde.
* Bernd(TH): Es ist doch ähnlich mit Pressetexten, die veränderbar und nutzbar sind.
* Steffen_TH: Ich sehe die Ähnlichkeit nicht.

# Stellungnahme von RA Boecker zu dem Thema Marken der Piratenpartei

Ich bin der Anwalt, der im Auftrag des Bundesvorstandes die Anmeldung der Marken vorgenommen hat. Da durch spätere Anmeldungen nunmehr eine überflüssige Auseinandersetzung droht, folgende Informationen um das Thema Marken der Piratenpartei. Ich beschränke mich dabei inhaltlich rein auf die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte.

Bereits vor Juni 2009 war das Thema Marke im Bundesvorstand Thema. Zuerst war die Stimmung gegen eine Markenanmeldung, aber vor der potentiellen Gefahr von Trittbrettfahrern wurde schlussendlich die Entscheidung getroffen, dass für die Piratenpartei Marken angemeldet werden sollen, um den eigenen Namen und die Aktionen zu schützen und um Trittbrettfahrern gegebenenfalls die Nutzung der Zeichen untersagen zu können. Dieser Punkt ist dem Protokoll der informellen Vorstandssitzung am 07.07.2010 entnehmbar: [Link](http://wiki.piratenpartei.de/2009-07-07_-_Vorstandssitzung_%28informell%29#Markenanmeldung_Piratenlogo). Es soll und wird aber eine „piratige Lizenz“ für die Nutzung der Zeichen geben (in Anlehnung an die urheberrechtlichen CC-Lizenzen).

Sowohl auf der SIGINT 2009, als auch auf der Freiheit statt Angst 2009 habe ich mit Jens Seipenbusch auch über dieses Thema diskutiert. Ende März/Anfang April 2010 erhielt ich dann vom Bundesvorstand nunmehr den ausdrücklichen Auftrag, die Wortmarke „Piratenpartei“ (Registernummer: 3020100170328) als auch das Segellogo (Aktenzeichen: 3020100170336) beim DPMA als Marken anzumelden, was dann am 29.04.2010 geschah. Im Mai 2010 wurden die Anmeldegebühren an das DPMA gezahlt. Ich habe eben mit dem DPMA in Jena telefoniert und die letzten noch offenen Punkte der Anmeldungen geklärt. Die zeitliche Verzögerung ergibt sich daraus, dass im Amt erhebliche Unsicherheit herrschte, ob die Piratenpartei nach § 7 Markengesetz markenrechtsfähig ist und hinsichtlich der Klassifizierung der von den Anmeldungen beanspruchten Dienstleistung „Veranstaltung, Organisation und Durchführung von politischen Veranstaltungen“. Sie ist dies nach § 7 Nr. 3 MarkenG, weil die Partei nach § 3 ParteienG rechtsfähig ist, weil sie die Merkmale des § 2 Abs. 1 ParteienG erfüllt.

Am 27.05.2010 und 12.08.2010 meldete Herr Michael Schulz als Privatperson seinerseits zwei Marken an. Eine Wort-/Bildmarke mit dem Aktenzeichen 3020100312289 und eine weitere mit dem Aktenzeichen 3020100480734. Beide Marken beanspruchen Schutz für die Waren-/Dienstleistungen, die für die Piratenpartei ganz zentral sind (und auch von ihren Anmeldungen abgedeckt werden), nämlich in den Klassen 41, 16, 25, 35, 38 (Erziehung und Ausbildung, Waren aus Papier, Bekleidung, Werbung & Geschäftsführung sowie im Bereich der Telekommunikation) sowie 41, 16 und 35.

Mitte Juni habe ich auf dem AktiVKongreZ auch Andreas Baum, Vorsitzender des LV Berlin, kennengelernt. Von ihm erhielt ich Ande Juni die Anfrage, welche Optionen es wegen dieser jüngeren Anmeldung gäbe. Es wurde dann im Abstimmung mit dem Bundesvorstand entschieden, vorerst keine kostenauslösenden Schritte einzuleiten, sondern über den Vorsitzenden der Berliner Piraten der Kontakt zum Anmelder gesucht. Herr Schulz sagte am 22. Juni 2010 gegenüber Andreas Baum zu, dass die Marke auf die Piratenpartei übertragen wird. Es geschah in der Folgezeit aber nichts.

Anfang August kam dann (nach meinem Urlaub) wieder Bewegung in den Vorgang. Ich erhielt dann am 10.08.2010 den telefonischen Auftrag, Herrn Schulz zu kontaktieren, um eine kurzfristige Übernahme der Marke durch die Piratenpartei zu veranlassen. Am Abend des 10.08. rief ich dann Herrn Schulz gegen 18:00 Uhr, 18:10 Uhr auf seinem Mobiltelefon an, um den Kontakt herzustellen und den Vorgang zu besprechen. Er sagte, dass es bei ihm grade schlecht wäre, weil er auf dem Weg zum Crewtreffen sei und er mich im Laufe des Abends zurückrufe. Dieser Rückruf kam aber nicht. Also wurde Herr Schulz von mir am 11.08.2010 per E-Mail aufgefordert, die vorbereitete Übertragungserklärung zu unterzeichnen und an mich zu schicken. Es geschah aber wieder nichts. Am 30.08. kündigte Bernd Schlömer Herrn Schulz an, dass er am Folgetag das Thema Übertragung der Marke ansprechen werde. Hierbei äußerte Herr Schulz, dass dieses Gespräch nicht angezeigt sei, weil nunmehr alles bei den Kanzleien liege.Hierbei fiel mir dann dann auf, dass Herr Schulz am 12.08.2010, also nachdem er bereits wußte, dass die Piratenpartei mit seiner im Alleingang und ohne Absprache vorgenommenen Anmeldung nicht einverstanden ist, eine zweite Marke angemeldet hat.

Bei dem Treffen am 31.08.2010 wurde mir unterstellt, dass die beiden Markenanmeldungen ohne Auftrag hierzu erfolgten und die Befürchtung geäußert, dass mit den Marken Mißbrauch betrieben wird. Da durch die Anwesenheit von Mitgliedern des Bundesvorstandes der Partei klar ist, dass die Marke allein für die Partei beansprucht wird wurde Herr Schulz erneut aufgefordert, seine Marken sowie die Anwartschaft aus der Anmeldung auf die Partei zu übertragen.

Am 01.09.2010 wurde dann der nachstehende Beitrag auf [http://piraten-reinickendorf.de/marke/](http://piraten-reinickendorf.de/marke/) veröffentlicht, der nachstehend zitiert und kommentiert wird.

> Gestern sollte eine Übergabe der Rechte an der Wort/Bildmarke „Piratenpartei“ stattfinden. Eine gütliche Einigung mit einem autorisierten oder auch nicht autorisierten Vertreter des Bundesvorstandes fand dabei leider nicht statt. Grund dafür war eine fehlerhaft ausgearbeitete Überlassungserklärung, die uns vorgelegt wurde, in der der Basis der Partei der Zugriff entzogen werden sollte. Des weiteren trugen der Tonfall und geäußerte Drohungen des Bundesvorstandes nicht dazu bei.

Dies wurde von Herr Schulz mit dem Argument verweigert, dass das Übernahmeformular fehlerhaft ausgefüllt sei, weil als neuer Markeninhaber „Piratenpartei Deutschland, Pflugstrasse 9 in 10115 Berlin“ angegeben ist und das so nicht gehen würde, weil keine natürliche Person angegeben sei. Dies ist unzutreffend, weil die Piratenpartei markenrechtsfähig ist.

> Durch die fehlerhafte Anmeldung des Fachanwaltes des Bundesvorstandes und der fehlenden Transparenz gegenüber den Mitgliedern ergab sich dieser dringende Handlungsbedarf. Eine Finanztransparenz durch diese fehlerhaften Anmeldungen ist in dem gesamten Vorgang nicht ersichtlich. Wie viele unnötige Kosten sind durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes entstanden?

Es sind keinerlei Kosten für meine Tätigkeit entstanden, also auch keine „unnötigen“.

> Warum wurde die Partei 4 Jahre nicht geschützt? Warum dieser fahrlässige Umgang?

Zur Historie des Vorgangs: Im April erfolgte eine Eintragung der Wortmarke „Piratenpartei“. Nicht ersichtlich war und ist, wer der Antragsteller ist. Eingetragen ist eine Anwaltssozietät aus Köln. Der Verdacht bestand, diese Eintragung sei erfolgt, um zu gegebener Zeit die Hand Richtung Piratenpartei Deutschland aufzuhalten, sprich: Der Verkauf der Rechte an die Partei.

Ich verwahre mich nachdrücklich gegen diese haltlose (und unverschämte) Unterstellung. Da die Anmeldungen auf die Piratenpartei Deutschland erfolgte, bestand zu keiner Zeit dieses Risiko.

Zu keiner Zeit wurde ich von Michael Schulz oder irgendjemand anders gefragt, für wen die Anmeldungen erfolgten. Es gab auch keinerlei diesbezüglichen Kontaktversuch an die Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte, in der ich tätig bin. Es erfolgte auch keine Eintragung auf die Kanzlei, sondern die Kanzlei ist als Markenvertreter vermerkt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man Markeninhaber oder Markenvertreter ist. Der letztere ist reiner Dienstleister für ersteren.

> Deshalb wurde im Mai von 2 Piraten-Mitgliedern, Michael Schulz und Peter Pennartz, die Eintragung der Wort/Bildmarke „Piratenpartei“ veranlasst. Dies erfolgte, um die Partei vor Schaden zu bewahren. Eine Überlassung dieser Rechte an die Basis der Partei war von Anfang an beabsichtigt.

Hiervon ist nichts zu sehen. Im Gegenteil sind die Anmeldungen von Michael Schulz auf Michael Schulz erfolgt. Ob und wie er diese Rechte, die momentan ausschliesslich ihm zustehen, der Partei überläßt, hängt alleine von seinem Gutdünken ab. Das ist nach meinem Dafürhalten für die Partei nicht hinnehmbar.

> Hier ein zeitlicher Ablauf von Anmeldung bis gestern:

26.05.2010
Marke wird angemeldet, wegen des Verdachts der Böswilligkeit durch einen Rechtsanwalt

Insbesondere vor dem Hintergrund meines langjährigen Engagements für Bürgerrecht im AK Vorrat und im AK Zensur, meiner Tätigkeit im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA und auch meine Vortragstätigkeit für den CCC (SIGINT und 26C3) ist dieser Verdacht an den Haaren herbeigezogen, zumal ich mich auch auf Mailinglisten der Partei äußere und des öfteren auf den wöchentlichen Treffen der Piraten in Köln zu finden bin. Außerdem kenne ich recht viele der Mitglieder – und diese kennen auch mich.

> 20.06.2010
Landesvorstand beschäftigt sich unter TOP 2.7.3 (Protokoll der Historie erkennbar)

Dem Protokoll ist keine Beschäftigung mit dem Thema Marken entnehmbar.

> 22.06.2010
Berliner Landesvorsitzender (rka) beim Reinickendorfer Crew-Treffen, anschließend ein persönliches Gespräch zwischen dem Anmelder und dem Landesvorsitzenden. Wo deutlich von dem Anmelder wurde, dass der Partei kein Schaden entstehen soll.

Das Verhalten von Herrn Schulz führt bereits jetzt zu Schäden in Form der überflüssigen Bindung von personellen Ressourcen. Es beschäftigen sich momentan mit dem Thema: der Bundesvorstand, der Vorstand des LV Berlin und auch ich. Wenn Michael Schulz‘ Marken auf die Piratenpartei übertragen werden, dann bräuchte sich keiner mehr mit dem Themenkomplex Markenübertragung zu beschäftigen. Die personellen Ressourcen könnten dann endlich für sinnvolle inhaltliche Arbeit verwendet werden.

> 23.06.2010
rka mailt an den Bundesvorsitzenden (BuVo) und bittet um schnellste Klärung des Sachverhalts. Eine Kopie erhält auch der zuständige Anwalt Boecker. Es gab keine Rückmeldung.

Das ist unwahr. Mein Terminplan war im Juni und Juli sehr sehr voll, sodass keine zeitnahe Reaktion erfolgen konnte.

> 09.08.2010
Anmelder informiert die Berliner Mitglieder per Mail, das kein Anlass zur Sorge besteht, da die Vorstände informiert sind.
10.08.2010
Anruf vom Anwalt Boecker vor dem Reinickendorfer Crew-Treffen. War kurz angebunden, verinbart wurde am nächsten Tag zu telefonieren.

Das ist unzutreffend, es wurde von Michael Schulz ein Rückruf auf meinem Mobiltelefon am selben Abend zugesagt. Ich habe ihm gesagt, dass ich sicherlich bis Mitternacht erreichbar bin. Herr Schulz hat nicht zurückgerufen und wurde daraufhin per Mail aufgefordert, seine Marke auf die Piratenpartei zu übertragen.

Es wird der Anruf von Jens Seipenbusch bei Herrn Schulz an diesem Tag unterschlagen.

> Crew wurde informiert, dass der Vorgang an Peter abgegeben wurde und er den Kontakt mit dem BuVo sucht.
11.08.2010
Peter telefonierte mit dem BuVo. Es war ein kurzes Gespräch und es wurde seitens des BuVo´s gewünscht, dass es über die Anwälte laufen soll.
Anmelder erhielt eine Mail vom Anwalt Boecker, diese wurde an Peter weitergeleitet. Die Anmelder haben daraufhin Ihre Kanzleien kontaktiert.

Es gab zu keiner Zeit eine Kontaktaufnahme der Anmelder (oder den von ihnen (angeblich) eingeschalteten Rechtsanwälten) zu mir oder zu der Kanzlei in der ich tätig bin. Aus meiner Sicht stellt es sich so dar, dass versucht wird toter Mann zu spielen, um ohne Widerspruch durch die Widerspruchsfrist zu kommen.

> 12.08.2010
Bundesvorstand behandelt einen Antrag zur Marke. Dieser Antrag zum Widerspruch wird abgelehnt (siehe Protokoll der Sitzung)

Der Antrag wurde nach meinem Kenntnisstand aus zwei Gründen abgelehnt: 1. läuft die Frist für den Widerspruch gegen die Marke noch bis Anfang November 2010 (wenn sich der Vorgang so lange hinziehen sollte, werden rechtzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet werden) und 2. war von Herrn Schulz mehrfach zugesagt worden, seine Marke(n) auf die Bundespartei zu übertragen. Passiert ist indessen nichts.

> 17.08.2010
rka und Herr Hartmut Semken sind beim Crew-Treffen anwesend und haben sich über den Vorgang informiert. Bei einem weiteren Gespräch zwischen dem Anmelder und rka ist deutlich geworden, dass der Landesvorsitzenden mehrfach (ca. 3mal) den BuVo kontaktierte um eine Klärung herbeizuführen, jedoch nie eine Antwort erhielt.

Es ist durch die Gespräche und meine Mail vom 11.08. klar, dass im und vom Bundesvorstand entschieden wurde, dass die Marken auf die Piratenpartei Deutschland übertragen werden sollen. Diese Entscheidung ist so lange meine Weisung, bis ich von der Partei eine anderweitige erhalte.

> 18.08.2010
Peter bekam ein Anruf von rka. Sachstand vom Vortag wurde wiederholt.
29.08.2010
Landesvorstand Berlin behandelt das Thema. Zwei Mitglieder der Reinickendorfer Crew sind anwesend.
31.08.2010
Bundesschatzmeister beim Reinickendorfer Crew Treffen anwesend.

Die derzeitigen Rechteinhaber, Michael Schulz und Peter Pennartz möchten daher folgenden Weg gehen:

Peter Pennartz ist ausweislich der Registerlage nicht Inhaber der Marke.

> Eine Überlassung der Rechte an der Wort/Bildmarke erfolgt unmittelbar nach dem 07-11-2010 an die Basis der Piratenpartei.

Das Datum ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel und ich werde meinem Auftraggeber, der Piratenpartei Deutschland, dringend empfehlen, sich hierauf nicht einzulassen. Eine Übertragung der Marken auf die Piratenpartei Deutschland muß unverzüglich erfolgen. Alleine die Partei ist der geeignete Ort, um die Marken zu halten, denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei – und die Partei richtet sich nach dem, was die Parteimitglieder entscheiden.

An meine Mandantin werde ich folgenden Rat geben:
Nach Eintragung der beiden Marken der Piratenpartei Deutschland wird Michael Schulz mit einer Frist von drei Tagen aufgefordert, seine Marke und die Anmeldung auf die Piratenpartei zu übertragen. Widrigenfalls wird es Weiterungen geben. Wenn die Eintragung wider Erwarten länger dauern sollte als Ende Oktober wird das geeignete Mittel gewählt, um die bösgläubigen Marken von Michael Schulz aus dem Register und zur Piratenpartei zu bekommen.

Jetzt folgt ein wenig Jura-Kauderwelsch mit der Kurzwürdigung der vorliegenden Konstellation:

Die Anmeldung der Marken durch Michael Schulz verletzt die Rechte der Piratenpartei. Diese genießt den Schutz des Namensrechtes aus § 12 BGB. Dieser ist die Schnittstelle zum § 13 MarkenG.

Die beiden angemeldeten Marken der Piratenpartei sind prioritätsbesser als die Marke(-nanmeldung) von Michael Schulz. Wenn die Marken eingetragen sind, dann genießen sie die bessere Priorität und verleihen dem Inhaber das Ausschließlichkeitsrecht. Wenn eine jüngere Anmeldung mit einer älteren Anmeldung kollidiert (also identisches/ähnliches Zeichen mit identischen oder ähnlichen Waren-/Dienstleistungen und Verwechselungsgefahr im Fall der Ähnlichkeit), dann begründet die Anmeldung von Marken setzt eine qualifizierte Erstbegehungsgefahr. Im Angesicht der Ähnlichkeit der Zeichen (an der Grenze zur Identität) und der Identität der beanspruchten Waren und Dienstleistungen habe ich keinen Zweifel, dass die jüngere Anmeldung das ältere Recht verletzt. Die Marken sind darüber hinaus auch noch Agentenmarken im Sinne des § 17. Die sich insgesamt ergebenden Ansprüche gegen den Inhaber der jüngeren Marke sind vielfältig: mindestens Unterlassung der Benutzung, Schadensersatz aber auch der Anspruch auf Übertragung.

Das so weit zu diesem Themenkreis. Mehr aus meiner Feder erst dann, wenn die beiden Marken der Piratenpartei Deutschlands eingetragen sind.

Grüße

Dominik Boecker

Rechtsanwalt und Fachanwalt fürInformationstechnologierecht

# Thema „Freiheit statt Angst“ (Transskript)

* Andi: Wir machen ein „Rededuell“: Wir setzen und auf den Truck und kommentieren die aktuelle Politik
* Bernd: Reden sollten eigentlich nur diejenigen, die die FSA organisieren. Und das ist der AK Vorrat. Letztes Jahr hatten wir zwar die Möglichkeit, aber da war auch BT-Wahl. Wir sollten uns aber dieses Jahr nur im Demo-Zug zeigen. In diesem Jahr sollten wir den Aktivisten den Vorrang lassen
* Andi: Ich hab letztes Jahr auf dem Truck gesprochen.
* DennisP: Es waren im letzten Jahr mehr Reden von den Trucks gewünscht. Ich hätte gern auch ein paar Leute, die auch was sagen auf dem Truck. Wir werden allerdings auch wieder etwas Musik haben. DJ Tanith hat sich bereiterklärt, da was zu mixen.
* Andi: Gut, dann bereite ich eine Rede vor.
* Bernd: Ich habe letztes Jahr zu Gunsten der Tanz- und Musikfreudigen auf einen Platz auf dem Truck verzichtet.
* Bernd: Am Sonntag um 10:30 Uhr findet in der BGS eine Real-Life-Vorstandssitzung. Am 10. September ist übrigens auch Gründungsjährung.
* DennisP: Ich habe gehört, die C-Base soll geschlossen haben
* Bernd: Man möchte das Areal anders nutzen. Und darin liegt auch die C-Base. Das geht in Richtung Immobilienspekulation

Bernd verabschiedet sich, da er einen Zug erreichen muss. Da nur noch Andi da ist und zuhört, wird das Politikforum offiziell beendet.

Machen wir eine PK?
* Andi: Von mir aus gern, aber ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist. Leider ist Daniel heute nicht da.

* Andi: Was ist das schlimmste, was man zusammenlegen kann? — Spannbetttücher!
* pyth(HE): Ein Tipp von mir: Gib es Deiner Mutter *g

Ende des Politikforums um 20:45 MESZ

6 Kommentare zu “Notizen zum Politikforum 2010.09.02

  1. Matthias Hagenbäumer

    So weit so gut.

    Aber eine Formulierung wie „die Partei ist der Mittelpunkt der Partei“ erschliesst sich mir nicht zur Gänze, weshalb ich höflich um eine Erläuterung bitte.

  2. Super, endlich merkt man auch als einfacher Basispirat, daß gehandelt wird (und auch vorher schon wurde).

  3. Matthias Hagenbäumer

    Zur Stellungnahme von RA Boecker :

    die Formulierung „denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei “ erschliesst sich mir nicht wirklich, weshalb ich höflich um erhellende Erläuterung bitte.

    (Diesen Kommentar hatte ich bereits gestern um 22.04 abgegeben, da hiess es, er müsse noch „freigeschaltet“ werden. Offenbar hat es ein technisches Problem mit der Freischaltung gegeben ?)

  4. Dominik Boecker

    Hallo Herr Hagenbäumer,

    nochmal der ganze Satz: „Alleine die Partei ist der geeignete Ort, um die Marken zu halten, denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei – und die Partei richtet sich nach dem, was die Parteimitglieder entscheiden.“

    Das, was ein einzelnes Mitglied im Rahmen seiner Tätigkeit macht, wird – wenn öffentlich gebilligt – als Tätigkeit der Partei wahrgenommen. Wenn Jens Seipenbusch – um den exponiertesten Piraten Deutschlands beispielhaft zu nehmen – sich in eine öffentliche Diskussionsrunde einbringt, dann werden seine Aussagen als Aussagen der Partei verstanden.

    Aus der Aussage: „denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei“ ergibt sich, dass die Handlungen der Parteimitglieder der Partei zugerechnet werden und sie deswegen, wenn die Legitimation da ist, die inhaltliche Verantwortung für die Aussage übernimmt. Weil sie aber die Verantwortung übernimmt (und sei es, dass ihr in der Öffentlichkeit bestimmte Aussagen zugeschrieben werden), braucht sie Mittel und Wege, die eigene Verantwortung zu steuern.

    Sie muß sich also zur Wehr setzen oder Aussagen legitimieren können, wenn es Aussagen gibt, die von der Partei (nicht) getragen werden. Das können vorhandene inhaltliche Strukturen sein (zB ausdrückliche Annahme oder Ablehnung eines bestimmten Antrages oder einer bestimmten Aussage im Rahmen einer Mitgliederversammlung) oder auch die Nutzung einer formalen Rechtsposition wie zB einer Marke, aus der bestimmte Handlungen unterbunden werden können.

    Die Partei wird nicht von einem einzelnen Mitglied getragen, sondern von allen zusammen. Die Partei ist das Zentrale und der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit aller Piraten, nicht ein einzelnes Mitglied.

    Deswegen sollten die Marken auch nicht einem einzelnen Mitglied (oder allen Mitgliedern) gehören, sondern dem gemeinschaftlich getragen Zusammenschluss aller: der Partei – die unabhängig von der konkreten Zahl oder Zusammensetzung der Mitglieder oder dem Vorstand ist (der ja nur ausführendes Organ der Partei ist).

    Jetzt verständlicher?

    Viele Grüße
    Dominik

  5. Ahoi,
    was ist aus dieser leidigen Markenrechtsangelegenheit eigentlich geworden?
    Wurden vor dem Hintergrund der Markenrechte der Partei Dritten bereits Verwertungsrechte eingeräumt?
    Findet eine gewerbliche Verwertung der Markenrechte Dritter – ggf. lizenzfrei – statt und wenn ja, durch wen, durch wen autorisiert und zu welchen Konditionen?
    Ein etwaiges „Markenrechts-Update“ – Anregung – wäre schön, denn letzter Stand des Blogs = 6.10.2010 von D. Boecker.

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