Der Bundesvorstand hat heute per Umlauf beschlossen:

„Abmahnungen im Namen der Piratenpartei Deutschland können rechtswirksam nur nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden.“

Dem Empfänger der im Raum stehenden Abmahnung wurde mitgeteilt, das die erhaltene Abmahnung als gegenstandslos zu betrachten ist.

Eine ausführliche Auswertung erfolgt in der kommenden Vorstandssitzung am 29.8.12. Bezugnehmend auf die Positionen der „AG Nuklearia“ sei auf die Stellungnahme des Vorstandes vom 23.8 verwiesen.