Das Bundesschiedsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung vom 4. Dezember 2014 den Bundesvorstand zu verpflichtet, einem klagenden Mitglied ohne Verifizierung die Teilnahme am Basisentscheid zu ermöglichen.
Die Verifizierung ist jedoch laut Satzung und Entscheidungsordnung zwingende Voraussetzung für die Teilnahme.
Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das BSG im Hauptverfahren entscheiden wird. Der Bundesvorstand hat bezüglich der Begründung der einstweiligen Anordnung durchgreifende Bedenken und wird dagegen Widerspruch einlegen. Wann hier endgültig entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Die Einreichung, Unterstützung und Diskussion von Anträgen im BEO-Portal ist weiterhin möglich.
Der Bundesvorstand wird heute (05.12.2014) um 20:00 Uhr in Mumble (Raum Bundesvorstandssitzung ) persönlich informieren.
Update: Mumble-Aufzeichnung kann beim Krähennest angehört werden.
Naja, man muss es mal positiv sehen: Damit haben wir viel mehr Zeit, Anträge einzureichen ! Ansonsten wär’s ja schon jetzt praktisch sinnlos gewesen, jetzt noch Anträge einzureichen, wo die doch dann bis zum 15.12.2014 Unterstützung von mindestens 50 BEO-verifizierten Personen hätten zusammen bekommen müssen.
Gut so… kommt mir derzeit eh zu sehr über’s Knie gebrochen vor. Derzeit ist ja nur der „Asyl für Snowden“-Antrag über dem Quorum, und zugleich mit der beste kernthemenbezogene inhaltliche Antrag im BEO-Portal, obwohl dieser an und für sich betrachtet durchaus besser ausgeführt werden könnte – Stichwort: Sicherer Aufenthalt herstellen und gewährleisten, statt einfach nur Asyl.
Also ich bin 2009 eingetreten weil ich Basisdemokratie wollte, da dies aber in dieser Partei nicht möglich ist und immer ewig weiter verzögert wird werde ich nun wieder austreten. So hat das ja echt keinen Sinn mehr.