Das Bundesschiedsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung vom 4. Dezember 2014 den Bundesvorstand zu verpflichtet, einem klagenden Mitglied ohne Verifizierung die Teilnahme am Basisentscheid zu ermöglichen.

Die Verifizierung ist jedoch laut Satzung und Entscheidungsordnung zwingende Voraussetzung für die Teilnahme.

Derzeit handelt es sich lediglich um einen konkreten Einzelfall, wir gehen jedoch davon aus, dass das BSG bei anderen Anträgen auf einstweilige Anordnung derzeit nicht anders entscheiden würde. Dies würde wohl auch auf Entscheidungssysteme, die in den Untergliederungen betrieben werden (BEO, SMV, …), entsprechend zutreffen. 

Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das BSG im Hauptverfahren entscheiden wird. Der Bundesvorstand hat bezüglich der Begründung der einstweiligen Anordnung durchgreifende Bedenken und wird dagegen Widerspruch einlegen. Wann hier endgültig entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Da wir diese Rechtsunsicherheiten keinem der Beteiligten zumuten können, werden wir die Abstimmungen so lange aussetzen, bis das Bundesschiedsgericht eine abschließende Entscheidung gefällt hat.

Von daher sind alle bislang bekannt gegebenen Stichtage hinfällig.

Die Einreichung, Unterstützung und Diskussion von Anträgen im BEO-Portal ist weiterhin möglich.
Der Bundesvorstand wird heute (05.12.2014) um 20:00 Uhr in Mumble (Raum Bundesvorstandssitzung ) persönlich informieren.
Update: Mumble-Aufzeichnung kann beim Krähennest angehört werden.