Der Bundesvorstand hat mit sofortiger Wirkung Herrn Jan Leutert als externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Ab sofort sind alle Anfragen, die den innerparteilichen Datenschutz oder die Beratung diesbezüglich betreffen, an ihn zu stellen. Er ist unter jan.leutert@piratenpartei.de , bzw über Twitter @pyth2_0 erreichbar.
Hintergrund:
Der Bundesvorstand hatte zum 1.11.2013 die Bestellung des bisherigen externen Datenschutzbeauftragten widerrufen. Da der Datenschutz ein wichtiges Thema unserer Partei ist, wollten wir diese Stelle nicht unbesetzt lassen. Jan Leutert hat sich bereit erklärt, diesen Posten befristet bis März 2014 zu übernehmen, damit der beim kommenden Bundesparteitag in Bremen neu zu wählende Bundesvorstand eine ordentliche Ausschreibung durchführen kann.
Wir danken Jan für die Übernahme dieser anspruchsvollen Position und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit
Sven Schomacker
Generalsekretär
Das erinnert mich zwar irgendwie an die Geschichte mit dem Bock und dem Gärtner, aber irgendjemand wird sich schon was dabei gedacht haben…
¯\_(ツ)_/¯
Hallo Sven,
„Der Bundesvorstand hatte zum 1.11.2013 die Bestellung des bisherigen externen Datenschutzbeauftragten widerrufen.“
Wo finde ich den Beschluß und die Begründung ? (Link)
Bitte um kurzfristige Beantwortung.
Gruß Peter
Ich hoffe ihr stellt auch die Begründung der Abbestellung online. Bin gespannt ob das den Anforderungen an §4f genügt?
Die Begründung liegt dem ehemaligen DSB vor. Aus Gründen des Datenschutzes wird der Bundesvorstand diese jedenfalls nicht veröffentlichen.
Kann aber gerne beim ehemaligen DSB angefragt werden, ob er bereit ist, die Begründung online zu stellen. Das muss er aber selbst entscheiden.
Liegt ein BuVo – Beschluß dafür vor ?
Dann hoffe ich das der „Ex“-BDSB dies veröffentlicht. Genauso wie die Antwort der Aufsichtsbehörde die wohl angefragt worden ist. Währe wohl ein Novum
Pfui, das läuft hier ja wie die Günstlingspostenvergabe in Monarchien: Wer seine Arbeit richtig macht, und dabei unbequem wird, fliegt raus. Wird dringendst Zeit, den BuVo neu zu wählen. Hoffentlich macht der neue dieses Affentheater hier gleich wieder rückgängig.
Ich finde das man als Datenschutzbeauftragter eine Respektsperson per fachlicher Kompetenz und Person sein sollte. Das sicherzustellen ist durchaus Aufgabe des Bundesvorstandes. Bleibt zu hoffen das der kommisarische BDSB in der Person dem gerecht werden kann und hier vielleicht doch einen neuen qualitativen Maßstab setzten wird. Angesichts des Personaltalentes der Piratenpartei wäre es jedoch eine positive Überraschung.
Nichts gegen Datenschutz.Begründug muß auch nicht sein.
Mir geht es in erster Linie um die TRANSPARENZ des Verfahrens.
Lag ein Antrag vor ?
Gab es einen BuVo-Beschluß ?
Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Abstimmungsergebnis.
Bei so einer weitreichenden Entscheidung auf Bundesebene solte
eigentlich die Transparenz herrschen, die wir uns auf die Fahne geschrieben
haben und von anderen einfordern.
Das geht so gar nicht. Wer auf seinem Blog namentlich Mitpiraten an den Pranger stellt, ist in dieser Position untragbar. Datenschutz kann Leutert eben gerade nicht.
Und hat er nicht die Piratenpartei verlassen?
Ich spreche Jan Leutert in dieser Funktion das tiefste Misstrauen aus, und dem Vorstand, der das veranlasst hat, gleich mit.
Gemäß BDSG mus der bestellte DSB seine fachliche Eignung in geeigneter Weise darlegen können.
Ist das (zB Zertifikate..) irgendwo einsehbar? Link oder so? Ihr wisst schon, das Ding mit der Transparenz.
Das die Abbestellung aus datenschützgründen nicht öffentlich wird ist ja verständlich, es geht aber hier um die Grundlage der Ernennung des Neuen.
Gab es eine Ausschreibung für die Stelle des Bundesdatenschutzbeauftragten? Bitte nicht auf Eilbedürftigkeit berufen. Es ist schon länger bekannt, dass es Reibereien gab.
Wo ist das Zertifikat ?
Oder hat @pyth2_0 keine Prüfung abgelegt ?
Bei bestanderer Prüfung erhält der Teilnehmer zusätzlich ein Zertifikat mit folgendem Inhalt:
Die TÜV SÜD Akademie bescheinigt
«ZERTNAME»
geboren am «Geburtsdatum» in «Geburtsort»
am «Veranstaltungsende» in «VOrtOrt»
durch eine erfolgreich bestandene Prüfung die Qualifikation
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
nach den Richtlinien der TÜV SÜD Akademie erworben hat.
Er besitzt Fachkenntnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ist in der Lage, diese praxisorientiert umzusetzen. Er kennt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Inhalte zum Arbeitnehmerdatenschutz und IT-Sicherungsmaßnahmen.“