#Aufzeichnung
[podcast]https://vorstand.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2010/07/2010.07.08-Aufzeichnung-des-Politikforums.mp3[/podcast]
#Protokoll
##Begrüßung
###Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollführer
Benjamin kümmert sich um die Protokollierung im diesem Pad.
Christopher leitet die Sitzung.
##Themen
###Die 14 Thesen des Innenministers
Thomas de Maiziere hat 14 Thesen aufgestellt. Christopher würde gerne dazu ein Positionspapier ausarbeiten und in Berlin dazu eine Pressekonferenz halten.
Um unsere Positionen auszuarbeiten wurde eine [Wikiseite](http://wiki.piratenpartei.de/Netzpolitische_Thesen) erstellt:
Die Thesen werden einzeln bewertet.
####These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
> Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie
unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche
Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekt und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.
Stephan Urbach merkt an, dass die These vom Gedanken der Leitkultur geprägt ist, welchen man von der Union kennt. Piraten setzen auf Vielfalt und gegenseitigen Respekt, auch bei Unterschieden. Nur, wenn Unterschiede und somit die Vielfalt akzeptiert wird, kann man auch frei und friedlich zusammenleben.
Für ihn klingt diese These nach „Recht, Ordnung und Sauberkeit“ halten dieses Land zusammen.
####These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
> Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien
zu beachten: Wir sollten – soweit als möglich – auf das bestehende Recht zurückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken. Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.
Christopher Lauer merkt an: Der Punkt ist der Knaller. Dass man Gesetze nach Augenmaß macht, ist das, was man sowieso machen soll bzw. macht. Man kann hier z.B. auch den ePerso nehmen und man braucht dann keine neuen Gesetze mehr. Dann kann man geltendes Recht viel besser anwenden. Das ist aber auch wieder Quatsch, weil man ja jetzt schon genau das anwenden kann.
Benjamin Stöcker: Die Anonymität ist auch im echten Leben bei Straftaten ein Problem.
Stephan Urbach: Letzte 2 Absätze sind bedenklich – Wessen Rechte und Fortschritt ist gemeint? Contentindustrie? Wirtschaft? Oder die der Bürger?
Daniel: Es stimmt, das man den letzten Satz auf ACTA und ähnliches münzen kann.
#### These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden
Freiheitsrechten Privater ermöglichen
> Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen „persönlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.
Mit persönlicher Datenmacht ist wohl „Informationelle Selbstbestimmung“ gemeint.
Anmerkung von Stephan Urbach: Für mich liest sich das so, als müsse man noch mehr Gesetze schaffen, um die „Regeln“ besser durchzusetzen. Vor allem internetspezifisch. Immerhin gesteht man den Menschen Persönlichkeitsrechte zu.
Anmerkung Haiber: Soziale Regeln gibt es mit Netiquette.
Ben: Teile der These widersprechen These 1. Diese These klingt so, als würden mehr Regeln benötigt, vor allem Regeln speziell für das Internet.
####These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
> Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben.
Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten.
Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände. Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafür brauchen wir mehr Verfügungsgewalt über unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwärtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhängig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Möglichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“. Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.
Stefan: Politiker bewegen sich in der Regel in geschlossenen Räumen wie Facebook. In offenen Ecken des Netz findet man sie selten.
####These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen
> Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig
sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss
auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im
Internet nicht geben. Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschäfte brauchen immer bekannte
Gläubiger und Schuldner.
Sebastian Kreutz schildert gerade den aktuellen Fall um Blizzard und deren Darstellung von Klarnamen im Forum und im Spiel. Der letzte Satz ist pure Augenwischerei. Wenn es drauf ankommt, ist das klar geregelt. Man kann als Pseudonym keinen Vertrag abschließen. Es sollte im Gegensatz ein Grundrecht auf Anonymität im Internet geben.
Ben: Mir kommt es komisch vor, das Internet in drei Bereiche einteilen zu wollen. Was ist mit StudiVZ? Privater, öffentlicher oder sozialer Bereich?
Gefahr: E-Perso wird mal Pflicht zur Einführung?
Ben: Bisher war die Gesetzgebung sehr unverhältnismäßig. Gerade in diesem Punkt sind CDU, SPD und die anderen Parteien sehr unglaubwürdig.
evil_scientist: Was ist der „Private Bereich“? Ben: Vielleicht das Email-Postfach.
Stefan1: Öffentlich/Privat kann man definieren: Wenn ich mit Freunden Mumble-Server aufmache, ist es privat. Will ich, dass andere das finden, ist es öffentlich.
Haibaer: Vielleicht robots.txt rechtlich vorschreiben, dass die beachtet werden muss? Antwort: Ja
Stefan: Inwiefern hat Google Interesse daran, *alles* zu sammeln, oder wollen die eher nur *brauchbares*?
Ben: Googles Geschäftsmodell ist es, *alles* zu sammeln und für dich so aufzubereiten, was du wissen willst und suchst. Deswegen nehmen sie sich auch alles, dem sie habhaft werden wollen.
####These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen
> Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter. Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.
Sebastian Kreutz: Dort steht als Grundgedanken, dass auch Anbieter zu einem Gewissen Teil Mitschuld werden können. Frage: Wie könnte man es sicher gestalten, dass nicht nur Profis im Netz etwas hosten können?
Ben: Für mich klingt das nach Verantwortlichkeit des Providers für die Kunden. Stichworte: Störerhaftung, Three Strikes. Provider schneiden Pakete aus Eigeninteresse mit, um Strafverfolgung vorzubeugen. Also eher umgemünzt auf ISPs.
evil_scientist: Könnte auch zur DPI führen, mit der die Provider schauen, ob die Kunden keine Viren drauf haben und ihr System als Spamschleuder missbrauchen.
haibaer: 1 und 1 scheint das zu machen. Die ermitteln angeblich mit Honeypots das ihre Kunden Virenprobleme oder ähnliches haben. Sie schreiben daraufhin ihre Kunden an.
Stefan1: Die Fritzbox unterstützt, dass automatisch Ports geöffnet werden. Wenn ich die gleiche Möglichkeit jetzt haben will, muss ich mein Netz komplett öffnen.
Wie weit darf ein Anbieter wirklich gehen?
ASPePeX: Ich habe jetzt schon so oft das Wort „Anbieter“ gehört. Die Nutzer müssen aber auch etwas gefordert werden.
Ben: Wenn man in Deutschland einen Vertrag abschließt, hat man als Zusatzangebot gleich ein Paket mit kostenlosen Virenscanner, Firewall, etc. Ich glaube, es gibt Kunden, die wollen das explizit. Das muss dementsprechend in den AGBs stehen, wenn man den Netzwerkverkehr analysiert. Warum darf man das nicht anbieten? Vertragsfreiheit.
evil_scientist: Der Kunde muss aber auch sehr genau aufgeklärt werden.
####These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen
> Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.
Stefan1: Der Staat muss auf jeden Fall für Netzneutralität eintreten.
Ben: Dem stimme ich zu, aber ich verstehe das nicht unter „Sichere Basisdienste bereitstellen“. Netzneutrale Dienste müssen nicht unbedingt damit gemeint sein.
evil_scientist: Positiv anzumerken ist, dass der Staat das Internet flächendeckend zur Verfügung stellen muss.
Stefan1: Alte Menschen, die schnell mal im Netz was nachschlagen wollen, sollen das schon einfach so bei sich haben.
De-Mail ist da sehr gefährlich
Ben: Guter Punkt. BTW: Der Satz „Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung…“ total fehl am Platz. In der ganzen These geht es um Netzneutralität. Was hat Datensicherheit da zu suchen?
Was hat DS heute schon damit zu tun?
Ben: Was bedeutet „Augenmaß“? Beispiel Breitband
####These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen
> Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente
ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem Mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der
Verhältnismäßigkeit.
Sehr störend ist „weiche Steuerungsinstrumente“ — Was sind dann „harte Steuerungsinstrumente“?
Ben: Das klingt nach Netzsperren.
allgemeine Zustimmung
Ben: Was sind „ordnungsrechtliche Maßnahmen“? Für welche Fälle? Warum? Unter welchen Gesichtspunkten?
Im schlimmsten Fall kommt man ins Gefängnis und der Inet-Anschluss wird abgedreht.
Ben: Was ist mit „behördliche Warnungen“ oder „Veröffentlichungen von Ergebnissen“? Hier werden wieder zwei Dinge in einer These vermischt.
Aber was soll das mit dem Pranger?
Ben: Vielleicht die Veröffentlichung, wer Filesharing macht.
Der letzte Satz ist wieder sehr undeutlich.
####These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen
> Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben – wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.
Ben: Was sind „bewährte Eingriffsbefugnisse“? Das klingt nach Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff). Will man den Bundestrojaner rechtfertigen?
Ben: Interessant ist die Trennung zwischen realer und virtueller Welt. Das Internet ist für mich ganz normaler Bestandteil des täglichen Lebens. Es ist real und nicht virtuell.
Das ist schon wieder eine typische „Politikerformulierung“.
Diese ganze These ist totaler „Schnulli“.
####These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern.
> Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen können. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.
Ben: Ein Satz ist komisch: „Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will…“
Christopher Lauer: Das Gewaltmonopol des Staates soll auch im Internet umgesetzt werden. Wenn der Staat den Eindruck erweckt, er könnte Recht durchsetzen, dann muss er das auch tatsächlich tun können. Nicht irgendwelche „Task Forces“; die Polizisten, die sich damit beschäftigen, müssen auch in der Lage sein, das tatsächlich tun zu können.
Ben: Es geht aber über die Ausstattung der IT hinaus. Das heißt für mich: „Wir beschaffen uns auch Hacker und dergleichen“. Könnte man hieraus ableiten, dass „Hackertools“ verboten werden sollen? D.h. soll das „Hack-Monopol“ beim Staat liegen?
Christopher: Im Prinzip steht da nur drin „Unsere Polizei soll in der Lage sein, Internetkriminalität zu bekämpfen“. Ich würde da nicht zu viel hinein interpretieren
pavel: Diese These gehört nicht zu den „schlimmen Thesen“. Sie sollte in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden. Klingt nicht ganz unvernünftig.
evil_scientist: Könnte auch ein Schlag ins Gesicht der Frau VDL sein. Also, dass sich damit auch Leute beschäftigen sollen, die von der Sache Ahnung haben. Ich kann auch keinen „bösen Punkt“ darin finden.
####These 11 – Technologische Souveränität wahren
> Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fördert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können.
pavel: Das klingt für mich nach „Blah“. Es ist klar, dass wir Fachleute brauchen, damit wir technologisch nicht hinterher hängen.
pavel: Deutschland ist als „IT-Standort“ in jeder Hinsicht hinten. Was Kompetenzen angeht, sind wir voll und ganz von den USA und von China abhängig.
Christopher: Standard-Floskel, die nicht viel sagt.
pavel: Diese These eignet sich gut als „Angriffspunkt“ in einer Diskussion. Was will man denn konkret tun?
#### These 12 – Online-Angebote benutzerorientiert und kostengerecht ausbauen
> Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen Staatsverständnis folgen.Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfüllt werden soll, müssen wir uns am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientieren.
Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen.
Online-Konsultationen können Beteiligungen von Verbänden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ergänzen. Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden.
Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten für ein Online-
Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.
Ben: Es geht hier um E-Government. Als „Vorgeschichte“ ist der Absatz gemeint zu „Wir werden nicht mehr machen als sonst“.
Christopher Lauer: Was soll E-Government kosten und wer soll diese tragen? Soll das genauso „gerecht“ sein wie unsere Krankenversicherungen? Im zweiten Teil ist formuliert „Kosten für ein Online-Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden“. Was ist damit gemeint?
Ben: Eigentlich ist es jetzt schon so. Wenn ich etwas von einer Behörde ausgestellt werden will, muss ich auch jetzt schon verschiedene Gebühren bezahlen. Also eigentlich ist das doch nur „Blah“.
pavel: „Kultur und Bildungsauftrag müssen berücksichtigt werden“ ist total unklar. Warum werden nicht sämtliche Vorlesungen von Hochschulen gestreamt und ins Netz gestellt? Stichwort: Open Access. Die Realität ist die Löschung der Mediathek-Archive bei den ÖR-Sendern.
Ben: „Kultur und Bildungsauftrag“: Wenn ich Kultur höre, denke ich auch an „klassische Kultur“. Wir hätten da gern auch Aufzeichnungen von verschiedenen Kultur-Events im Internet.
Frage: Folgt das dem allgemeinen Staatsverständnis?
Ben: Klassische Kultur ist unbedingt erhaltenswert. Länder geben sehr viel Geld für Museen, Theater, etc. aus. Das gehört für mich zum bisherigen Staatsverständnis.
evil_scientist: Das sollte man sogar noch eher ausweiten im Sinne von Open Access.
ASPepex: Auch unser Staatsverständnis kann da hinein. Nicht Staatsverständnis sondern eher Bürgerverständnis? Vielleicht könne wir das aufgreifen?
####These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten
> Elektronische Behördendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung. Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behördenangelegenheiten. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung muss als zusätzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkömmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist
Der letzte Satz kling stark nach „ELENA“.
evil_scientist: Ansonsten hört sich das ganz gut an.
Ben: Ich geh mal auf den Satz „in Zeiten knapper öffentlichen Kassen“ … das ist eigentlich seit Jahrzehnten der Fall. Wieder typisches „Blah-Sprech“.
evil_scientist: Wir müssen halt die Sozialleistungen weiter kürzen, um mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu bekommen.
Ben: Wenn man Unternehmen verpflichtet, dann muss das offen sein. Es dürfen keine Closed-Source-Verfahren verwendet werden, wie das bisher immer der Fall war.
pavel: Fromme Wünsche: Deutschland ist beim „eGov-Ready-Index“ auf Platz 22, da kämen wir nicht in die „G20“ hinein. Andere osteuropäische Länder sind viel weiter.
pavel: Ausbau elektronischer Zugang und Erhalt des herkömmlichen Zugangs heißt aber nicht, dass derjenige, der den elektronischen Zugang nicht hat, einen gleichwertigen „offline“-Zugang hat. Leute ohne Internet werden Nachteile haben, aber das lässt sich IMHO nicht vermeiden. Man muss es nur aussprechen.
Stefan: Wenn ich mit dem Staat agiere, möchte ich keine Passwörter nutzen. Der Staat hat eine Pflicht, mir sicherzustellen, dass ich alles auch ohne elektronische Mittel bekomme. Also brauchen wir einen Grund, das einzuschränken.
####These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten
> Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können
und größtmögliche Transparenz bieten. Staatliche IT-Systeme müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Bürgers in das staatliche Angebot. Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bürger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht berücksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.
pavel: Das könnte fast von den Piraten sein.
evil_scientist: Die Frage ist, ob das jemals umgesetzt wird.
Christopher Lauer: Eigentlich zieht sich dieses Problem durch das ganze Dokument. Großes Problem: Man will damit auch gewisse „schlechte“ Punkte „salonfähig“ machen. E-Perso, Websperren, kann alles auch dabei sein. Das in großen Teilen verwendete „Neusprech“ kann u.U. sehr gefährlich sein.
evil_scientist: Wir sollten besonders auf die letzte These pochen und schauen, wie die umgesetzt wird.
Christopher Lauer: Wir müssen genau ausarbeiten, was daran kritikwürdig? Grundannahmen sind teilweise falsch. Wir sollten auf einer PK oder ähnliches klar machen.
Ben: Wir sollten darauf hinweisen, dass die Regierungen in der jüngeren Vergangenheit an vielen Punkten genau anders gehandelt haben.
Christopher Lauer: Am 23.07. Wird die E-Consulting-Plattform vom Innenministerium abgestellt. Wir sollten darauf noch mal hinweisen. Am Dienstag oder Mittwoch sollten wir eine PK in Berlin machen; bis dahin die Gegenthesen ausarbeiten. Die Leute sollen mich anschreiben. Ist ja alles verlinkt.
Was genau bereiten wir für die PK vor?
Es wäre toll, wenn der BuVo mehrfach vertreten wäre. Im Zweifelsfall kann man das zwar alleine machen, sieht aber doof aus. Es muss den Charakter einer „kurzen Rede“ haben. Einzelne Positionen müssen vorgeschlagen werden. Eine PowerPoint-Presentation ist nicht notwendig; es reicht, wenn man die Unterlagen vorher kopiert und an die Presseleute verteilt.
evil_scientist: Ich werde auf jeden Fall zur PK kommen können.
Christopher und Daniel werden da hinkommen können.
Wird die CDU überhaupt in der Lage sein, die guten Punkte so umzusetzen?
pavel: Man sieht ja, wie die aktuelle Politik die IT-Wirtschaft ruiniert.
Christopher Lauer: Ich wünsche mir, dass daran kontinuierlich gearbeitet wird. Ich bin jedem dankbar, der sich daran beteiligen möchte.
###108e Voranbringen
Die Petition gegen Abgeordnetenbestechung ist ein gutes Thema, um uns und unsere Ideale kurzfristig voranzubringen. Wie können wir sie noch besser puschen? Was könnten wir für verrückte Aktionen machen um Aufmerksamkeit darauf zu lenken?
Es findet noch eine Telefonkonferenz am Freitag den 9. Juli um 19 Uhr im Raum 9999# auf dem hessischen Telko Server (069 175 36 743) statt.
Christopher Lauer: Eigentlich müssten wir direkt einen Abgeordneten bestechen. Ähnlich wie der Sonnebohm letztes Jahr mit den Kuckucksuhren. Also könnten wir Wurstkörbe o.ä. an Politiker schicken.
Christopher Lauer: Wir müssen weiter darüber bloggen, informieren, etc.
Es wird vorgeschlagen ein Erklärungsvideo, wie wo bestochen werden kann zu machen, oder ein Wettbewerb dafür.
####Vorher gesammelte Argumente, Links, Punkte
* Unbedingt über Zusammenarbeit mit [LobbyControl](http://www.lobbycontrol.de) und [Transperency International](http://www.transparency.de/2006-11-06-CPI.956.0.html) nachdenken! Evtl. einfach einen Stapel Sammellisten einschicken, damit dort jeder mal unterschreibt.
* Wurden bereits angeschrieben, werden auch wieder, haben aber bislang kein Interesse an einer Zusammenarbeit gehabt. –[[Benutzer:Tirsales|Tirsales]] 15:12, 8. Jul. 2010 (CEST)
* Weitere Organisationen/Vereine in die Arbeit mit einbeziehen.
* Bundesweiter Versand von 108e-Material (Flyer, Vorlagen, Sammellisten, Ideen)
Nehmt doch mal bitte die Rechtschreibfehler raus.
Das macht einen eher sagen wir mal semi-professionellen Eindruck.
Ansonsten: Das Vorstands-Portal ist eine schöne Innovation!