Liebe Piraten,
nichts ist beständiger als der Wandel, und so dürfen wir eine Veränderung im Bereich Datenschutz bekannt geben.
Wir begrüßen Marc Becker, der kommissarisch als Bundesbeauftragter für Datenschutz die Aufgaben von Sebastian Krone übernimmt. Nähere Informationen und vor allem Kontaktdaten finden sich hier: https://wiki.piratenpartei.de/Datenschutzbeauftragter
Herzlich willkommen Marc, wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Der Vorstand
Bisschen dünn, diese Info. Es soll einen davor gegeben haben. Ist der geplatzt, zurückgetreten oder wie?
Bisschen dünn ist ja untertrieben Sabine @Samy. 😉
„Nähere Informationen “ ist ja noch dünner als Wassersuppe. Haben wir keinen Stellvertreter. Ist der auch geplatzt? Weswegen hat Marc Becker eine „private“ Mailadresse als DSB? An die kann man keine Datenschutz relevanten Inhalte posten. Das ist mir schon beim vorherigen DSB immer aufgestoßen. Aber der hatte einen eigenen Server und PGP, was das vermutlich geheilt hat. Da er ja nicht Clinton ist. ^^
Wo ist sein Piratenprofil?
Wieso wirbt er auf seiner Firmenwebseite mit. „Digitale Kontaktaufnahme
E-Mail: dsb@marcbecker.info“ ??? Also „UNSERE“ Kontaktmail für Datenschutzprobleme, die Piratenschlumpf im Wiki eingetragen hat. War das etwa nicht vom DSB autorisiert?
Hat er nur einen Kunden (uns) oder geht da noch etwas von anderen Klienten hin?
Der DSB hat nach Art. 39 DSGVO (Aufgaben des Datenschutzbeauftragten) seit dem 25. Mai eine Überwachungsfunktion. (Überwachungspflicht ) Ich verweise z.B. auf Datenschutz-Folgenabschätzung*
Ich habe hier zu intersoft consulting services AG verlinkt, da Marc Becker auf diese verweist. Ein Vergleich mit dem Gesetzes Text kann evtl. nötig werden.
Ist das alles vielleicht nicht nur dünn, sondern fahrlässig?
Wo finde ich den Beschluß dazu?
Ich erwarte Transparenz und zwar zeitnah.
Wer meine Gedanken nachvollziehen will, dem kann ich nur den Eintrag im Amtsblatt der Europäischen Union von vor 2 Jahren bieten. Da mir das Thema zu komplex ist und für die Piratenpartei zu wichtig, um sich da Fehler zu leisten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:119:TOC Nicht dass ich da irgendwie ne Fassung verwechsele. Ist so schon undurchsichtig genug, was man uns mit der Verordnung zumutet.
Das BDSG (neu) 2018 habe ich in meinem Kommentar noch nicht berücksichtigt, um ihn relativ übersichtlich zu halten.
ahoi
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-90/