Aus den Geschäftsbereichen Finanzen

Zwischenstand Kassenprüfung Bund

Der Bundesvorstand hat die Kassenprüfer der Piratenpartei kürzlich zu einem ersten Gesprächstermin ins Mumble eingeladen um das weitere Vorgehen in Sachen Kassenprüfung zu erläutern, worauf hin wir leider eine Absage für diesen Termin, den Ort im Mumble NRW und zusammen mit einem Forderungskatalog durch die Kassenprüfer erhalten haben, den der Bundesvorstand so nicht erfüllen kann.

Um dem Transparenzanspruch der Piratenpartei insbesondere gegenüber dem Bundesparteitag gerecht zu werden und möglich Irritationen beim nächsten Bundesparteitag zu vermeiden haben wir uns entschlossen die Kommunikation in dieser Sache hier auf dem Vorstandsblog zu veröffentlichen.

Am 4.12.2021 erhielten wir eine E-Mail mit folgendem Inhalt

Unser Vorschlag:

1.    Ort des Gespräches:

Der Video-Konferenzraum der Bundeskassenprüfer. Dieser Raum ist geschützt, entspricht somit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

2.    Datum des Gespräches:

Wir haben eine Dudle-Umfrage unter dem Link:

<link>

vorbereitet. Dort kann dann jeder die Termine eintragen, die für dieses Gespräch möglich sind. Der erste Termin mit den meisten Übereinstimmungen wird dann als Gesprächstermin festgelegt.

3.    Themen:

a)    Freier und unbegrenzter Lesezugang für alle Kassenprüfer zu Sage

b)    Freier und unbegrenzter Lesezugriff für alle Kassenprüfer zu Redmine

c)    Freier und unbegrenzter Lesezugriff für alle Kassenprüfer zu Redmine, Vorstandsbereich

d)    Freier und unbegrenzter Lesezugriff für alle Kassenprüfer zu Redmine, private Tickets

e)    Freier und unbegrenzter Lesezugriff zur Datenbank Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

f)      Freier und unbegrenzter Lesezugriff auf die Datenbank EcoDMS

g)    Freier und unbegrenzter Lesezugriff auf die Datenbank (Dokumentenmanagementsystem), welches vom Beauftragten des P-Shops bedient wurde

h)    Übermittlung sämtlicher Rechtsakten der Verfahren, die ab der Amtsperiode 2019-2021 begonnen, geführt, abgeschlossen wurden oder ruhten.

i)      Bezüglich des P-Shops zusätzlich alle Verträge, Absprachen, Vereinbarungen, Protokolle und Notizen

Wir weisen darauf hin, dass von der Seite des ehemaligen Beauftragen für den P-Shop Anfang Juni 2021 erhebliche Vorwürfe gegen den BuVo erhoben wurden, die einer gründlichen und ausführlichen Aufklärung bedürfen. Da diese Vorwürfe schriftlich in einem Schreiben mit Zustellungsurkunde erhoben wurden, müssen wir diese Vorwürfe gerichtsfest Aufklären und entsprechend darüber dem BPT berichten.

j)      Haushaltsplan 2021

k)    Rechenschaftsbericht 2019​​​​​​​​​​​​​​

Detlef, die Sachverhalte gem. Themenkatalog, Ziffer 3, Buchstabe a) bis einschl. j) sind nicht neu, also bekannt. Der Themenvorschlag bezüglich Ziffer 3, Buchstabe k) begründet sich aus dem § 23 Abs. 2, letzter Satz PartG.

Sollte von der Schatzmeisterei oder dem BuVo Bedenken und/oder Vorbehalte gegen einen oder mehreren Bundeskassenprüfern bestehen, so sollten dieses zum Beginn des Gespräches geäußert und vorgetragen werden. Wir verlangen, dass diese Bedenken/Vorbehalte substantiiert sind und belegt werden. Eine Aussage, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die Quelle des Vorwurfes nicht benannt werden könne, gilt hier nicht. Hier wird ggf. gegen Persönlichkeitsrechte des jeweiligen Bundeskassenprüfers oder der jeweiligen Bundeskassenprüfer verstoßen und wir haben hier das Anrecht und die Pflicht, dieses Sachverhalt bzw. diese Sachverhalte aufzuklären.

Wir als Vorstand haben dann heute am 11. Dezember 2021 den Kassenprüfern in einer E-Mail erläutert warum wir ihren Forderungskatalog so nicht erfüllen können:

Liebe Kassenprüfer,

unter Bezugnahme auf eure Anfrage vom 4.12.2021 teilen wir Euch mit, dass wir Euch Zugang zu allen für die Kassenprüfung laut Satzung erforderlichen Unterlagen Zugang gewähren.

Der Umfang der Kassenprüfung beschränkt sich laut § 9 Absatz 8 der Satzung auf:
„.. .die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.“

Das Schiedsgericht hat im Sommer diesen Jahres im Verfahren SGdL-07-21-H den Umfang der vorzunehmenden Prüfung laut Satzung nochmals genauer definiert.

„Im Zuge der Prüfung durch Kassenprüfer ist die Buchführung weitestgehend auf die Prüfung der Bargeldgeschäfte und den entsprechenden Belegen, dem Parteivermögen, Einnahmen und Ausgaben mit den entsprechenden Belegen, Forderungen und Verbindlichkeiten usw. zu prüfen. Alles was darüber hinaus geht, liegt nach Ansicht des 1. Kammer a.F. nicht mehr im Aufgabenbereich der Bundeskassenprüfer.“

In diesem Zusammenhang sind laut Satzung alle finanzrelevanten Unterlagen herauszugeben.
„Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind.“
Wir erteilen Euch daher satzungsgemäß Zugang den freien und unbeschränkten Lesegriff zu:
– zu der kompletten Buchhaltung ( inklusive Belege)
– zu den Haushaltsplänen 2021
– zum Rechenschaftsbericht 2019

Sollte sich im Rahmen der Prüfung im Einzelfall die Notwendigkeit ergeben, dass zur Überprüfung der Buchführung des Haushaltsjahres 2020 einzelne Einnahmen und Ausgaben und deren Belege oder Forderungen und Verbindlichkeiten weiterer Zugriff weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, bitten wir um entsprechenden Hinweis.

Ein Vollzugriff und Leserecht auf alle Redmine Beschlüsse nebst aller Datenbanken nebst aller dort enthaltenen personenbezogenen Daten sehen wir als weder für die sachgerechte Prüfung der Buchhaltung erforderlich, noch von der Satzung gedeckt.

Mit freundlichen Grüßen für den Bundesvorstand