Einladung zum Bundesparteitag:
Hiermit laden wir Dich herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2018.1 der Piratenpartei Deutschland im „Werk ohne Namen“ in Sömmerda (Auenstraße 3, 99610 Sömmerda) ein.
Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 09. Juni 2018, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, dem 10. Juni 2018, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten. Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 09:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) notwendig.
Die vorläufige Tagesordnung:
- TOP 1: Eröffnung durch den Vorsitzenden, Begrüßung und Gastreden
- TOP 2: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
- TOP 3: Formalia
- TOP 4: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
- TOP 5: Satzungsänderungsanträge / Satzungsbeiordnungsanträge
- TOP 6: ggf. Wahl von Verantwortlichen für den Basisentscheid
- TOP 7: Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
- TOP 8: Sonstiges
- TOP 9: Schließung des Parteitages und Verabschiedung
Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.
Zeitgleich findet die Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2019 statt.
Die Versammlungen werden jeweils zu passenden Zeitpunkten unterbrochen, um zur jeweils anderen Veranstaltung zu wechseln.
Satzungsänderungs-, Satzungsbeiordnungs- oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 11. Mai 2018 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2018.1/Antragsportal oder per E-Mail an antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.
Beim letzten Bundesparteitag wurde beschlossen, dass auf diesem Parteitag die Wahl von Verantwortlichen für den Basisentscheid (BEO) vorgesehen werden soll. Weitere Informationen findest du unter: https://basisentscheid.piratenpartei.de/2017/11/12/beo-verantwortliche-gesucht-wahl-beim-naechsten-bpt/
Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.
Bitte beachte, dass Du nur stimmberechtigt bist, wenn Du alle Deine Mitgliedsbeiträge entrichtet hast. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:
- Mitgliedsbeitrag online überweisen: https://spenden.piratenpartei.de/
- Kreditkarte / Pay Pal: https://shop.piratenpartei.de/ausstattung/mitgliedsbeitrag.html
- Per Lastschrifteinzug: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lastschrift_Piratenpartei_Deutschland.pdf
- In bar auf dem Parteitag
Einladung zur Aufstellungsversammlung:
Hiermit laden wir Dich herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Europawahl ein. Die Aufstellungsversammlung findet zeitgleich (Beginn Samstag, dem 09. Juni 2018, um 10:00 Uhr, Ende voraussichtlich am Sonntag, dem 10. Juni 2018, um 18:00 Uhr) mit dem Bundesparteitag 18.1 der Piratenpartei Deutschland im „Werk ohne Namen“ in Sömmerda (Auenstraße 3, 99610 Sömmerda) statt.
Der Bundesvorstand hat bei seiner Klausur in Hannover am 8. April gemäß §8(2) EuWG [2] die Aufstellung einer gemeinsamen Liste für alle Länder (»Bundesliste«) beschlossen.
Hierfür suchen wir Kandidaten, die sich für diese gemeinsame Liste aufstellen lassen.
Auf der Seite zum Bundesparteitag die Möglichkeit geschaffen, sich bereits jetzt als Kandidat vorzustellen.
Bitte besuche hierzu einfach https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2018.1
Wenn Du kandidieren möchtest, musst Du Deine Wählbarkeitsbescheinigung mitbringen!
Stimmberechtigt sind die Parteimitglieder, die §6 des Europawahlgesetzes erfüllen und nicht nach §6a vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Akkreditierung wird ein gültiges Ausweisdokument und für Unionsbürger ein Nachweis über den Wohnsitz in der EU benötigt. Am Besten bringst Du Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass mit Meldebescheinigung mit!
Die vorläufige Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung:
- TOP 1: Eröffnung der Aufstellungsversammlung durch den Bundesvorsitzenden
- TOP 2: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
- TOP 3: Formalia
- TOP 4: Wahl des Schriftführers und der zwei Personen, die neben dem Versammlungleiter die Versicherung an Eides statt gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 3 EuWO abgeben
- TOP 5: Frage, ob ein Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft oder das Wahlrecht eines Akkreditierten Teilnehmers bezweifelt
- TOP 6: Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
- TOP 7: Beschluss über die Vorstellungsreihenfolge
- TOP 8: Beschluss über das Wahlverfahren
- TOP 9: Wahl der Bewerber für den Wahlvorschlag gemäß Wahlordnung
– Vorstellung der Bewerber (maximal 10 Minuten pro Kandidat)
– Fragerunde
– Wahlgang/Wahlgänge - TOP 10: Formalia
- TOP 12: Schließung der Aufstellungsversammlung
Zeitgleich findet am selben Ort ein Bundesparteitag statt, auf dem wir das Programm beschließen wollen.
Die Versammlungen werden jeweils zu passenden Zeitpunkten unterbrochen, um zur jeweils anderen Veranstaltung zu wechseln.