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Informationen zum SÄA 001 – Beitragsstufen für den Mitgliedsbeitrag und Festlegung Minderung auf 12€

Auf dem Bundesparteitag wurde der Satzungsänderungsantrag SÄA 001 mit einer 2/3 Mehrheit angenommen und ist damit neuer Bestandteil der Satzung. Hier nun ein paar Infos, was sich ändert und wo Ihr weitere Informationen bzw. Hilfe bei Euren Fragen findet.
Neu ab sofort:
  • Der geminderte Beitrag beträgt einheitlich 12,- EUR pro Kalenderjahr
  • Die Beitragsminderung muss jedes Jahr neu beim jeweiligen Landesvorstand beantragt werden, sofern die Satzung des Landesverbandes nichts anderes regelt
  • Der Landesvorstand kann in begründeten Einzelfällen eine längere Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren (Beispielsweise für die Dauer von Schule, Studiums oder der Ausbildung etc.)
Neu ab 1. Januar 2018:
  • Für den regulären Beitrag gibt es zwei Beitragsstufen: 48,- EUR und 72,- EUR pro Jahr
  • Jedes Mitglied kann sich selbst für den 48,- EUR Beitrag entscheiden. Wird ein Mitglied nicht tätig, gilt automatisch die höhere Stufe von 72,- EUR als regulärer Mitgliedsbeitrag.
  • Die Beitragsstufe 48,- EUR ist keine Minderung und muss nur einmal gewählt werden. Die Einstufung bleibt dann dauerhaft erhalten.
  • Der Mitgliedsbeitrag soll möglichst an das zentrale Beitragskonto überwiesen werden. Dies erleichtert nicht nur den Schatzmeistern vor Ort erhebliche die Arbeit, sondern gewährleistet auch eine zuverlässige und schnelle Buchung und damit Eure Stimmberechtigung.
Was müsst Ihr tun?
  • Wenn Ihr zukünftig die erhöhte Beitragsstufe von 72,- EUR zahlen möchtet, könnt Ihr Euch einfach entspannt zurücklehnen. Die Mitgliederverwaltung übernimmt die Änderung für Euch.
  • Falls eine Einzugsermächtigung vorliegt wird der Mitgliedsbeitrag gemäß der persönlichen Beitragsstufe zu Beginn des Jahres 2018 eingezogen. Wie üblich kündigt das Beitragsteam den SEPA Lastschrifteinzug und den Betrag vorher an.
  • Ihr könnt keinen vollen Beitrag zahlen? Dann wendet Euch bitte an die Mitgliederverwaltung Eures Landesverbands oder benutzt unser Formular. Beachtet, dass eine Beitragsermäßigung in der Regel jedes Jahr neu beantragt werden muss.
Wer dies alles noch einmal ausführlich nachlesen möchte, findet den entsprechenden Antrag im Wiki oder demnächst in der Satzung. Auch werden wir jedes Mitglied noch einmal gesondert per Mail oder falls nicht vorhanden auf dem Postweg rechtzeitig über den neuen Beitrag informieren. Und natürlich könnt Ihr Euch jederzeit an mitglieder@piratenpartei.de wenden.
Viele Grüße
Thomas & die SG Mitgliederbetreuung

8 Kommentare zu “Informationen zum SÄA 001 – Beitragsstufen für den Mitgliedsbeitrag und Festlegung Minderung auf 12€

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