Allgemein

Kommissarischer Themenbeauftragter für Datenschutz

Als kommissarischen Themenbeauftragten für Datenschutz ernennt der Bundesvorstand in Absprache mit der scheidenden Themenbeauftragten für Datenschutz und der AG Datenschutz Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein. Gerade im laufenden Wahlkampf ist es von Bedeutung jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner im Bereich der Kernthemen anbieten zu können. Die kommissarische Themenbeauftragung gilt bis zur Ernennung eines offiziellen Nachfolgers von Katharina Nocun im Zuge der laufenden Ausschreibung.

0 Kommentare zu “Kommissarischer Themenbeauftragter für Datenschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert