Die PIRATEN stehen ein für Künstler, ihr Publikum und die Freiheit von Werken.

So wie viele andere Mitglieder der Piratenpartei gehört die Beisitzerin des Bundesvorstandes Julia Schramm zu den Urhebern, deren Interessen den PIRATEN am Herzen liegen. Die von den PIRATEN geforderte Reform des Urheberrechts umfasst deshalb auch eine Novellierung des Urhebervertragsrechts, um so die weitreichende Selbstbestimmung des Urhebers gegenüber klassischen Verwertungspositionen zu garantieren. In einer Abwägung zwischen wirtschaftlichem und ideellem Interesse obliegt die Wahl des Verwerters und der Vertragsbeziehung jedoch dem Urheber selbst.

Gleichzeitig gilt unser Interesse auch dem Schutz des Nutzers vor restriktiver Durchsetzung vertraglich garantierter Verwerterrechte und dem freien Zugang zu Werken und Informationen, deren nichtgewerblicher Kopie und Verbreitung.

In diesem Spannungsfeld ist die Vertragsbeziehung von Julia Schramm und ihrem Verleger zu bewerten. Die Details zu ihrem Buch und der Vertragsgestaltung sind von Julia immer kommuniziert worden und seit langem öffentlich bekannt

Die gängige Praxis, Anbieter und Benutzer im Netz bereitgestellter Kopien abzumahnen, vom Netz zu nehmen und mit einer Kostennote zu bestrafen, konnte Julia Schramm mittels eines Kompromisses mit ihrem Verlag abschwächen und so eine der Forderungen der Piratenpartei zumindest im Ansatz realisieren. So konnte sie durchsetzen, dass zunächst eine einfache Information und Bitte statt einer kostenpflichtigen Abmahnung erfolgt.

Eine weitreichende „Fair Use“ Regelung für die freie Weitergabe, einer Creative Commons Lizenz oder eines „Pay what you want“ Modells für den Onlinebereich wurde vom Verlagshaus hingegen nicht akzeptiert. Wir stärken daher Julia Schramm den Rücken, um diese Forderungen gegenüber ihrem Verleger zu bekräftigen. Einschlägig bekannte Studien beweisen, dass die freie Verfügbarkeit nicht zu sinkenden Umsätzen führt. (Sky is Rising, Hammond Studie uva.)

Statt die ideelle Kraft und Zirkulation von künstlerischen Werken zu fördern, baut die Beziehung zwischen Verwertern und Urhebern nur auf die wirtschaftliche Optimierung des künstlerischen Egos und kennt nur die misstrauische, restriktive Auswertung. Im Windschatten dieses medial geschürten Konfliktes setzen die Gegner einer Urheberrechtsreform ein weiteres Mal sämtliche Hebel in Bewegung, um weiterhin für ihr veraltetes Auswertungsrecht zu werben und die sachliche Argumentation der Piratenpartei durch eine einseitige und emotional zugespitzte Debatte zu konterkarieren.

Die Piratenpartei antwortet darauf: Ja zur privaten Kopie und der Freiheit von Werken. Nein zu illegalen gewerblichen Kopien. Ja zu neuen Geschäftsmodellen künstlerischer Selbstbestimmung. Nein zu rücksichtsloser Durchsetzung von Verwerterinteressen.

Euer Bundesvorstand