Sitzungsprotokolle

Protokoll zur Vorstandssitzung 2012.02.16

#Aufzeichnung
[podcast]https://vorstand.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2012/02/2012-02-16_-_Aufzeichnung-der-Vorstandssitzung.mp3[/podcast]

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#Protokoll
## TOP 0:

### Begrüßung
* Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollführer
** Sebastian leitet die Sitzung.
** Bernd/Wilm führt das Protokoll.

### Feststellung der Beschlussfähigkeit:
* Anwesend: Sebastian, Bernd, Wilm, Rene, Matthias, Gefion
* Abwesend: Marina
* Entschuldigt:
** Gefion kommt eventuell später, muss aus London zurück nach Hause und kann den Verkehr nicht einschätzen!

### Aktuelle Kennzahlen
* Mitgliederzahl: heute ist Merge-Fenster, deswegen keine aktuellen Zahlen
* Kontostand: 202.713,30 (davon 100.000 EUR fest)
** Abgehen u.A. Rückzahlung an den Bundestag

### Genehmigung der TO und Änderungswünsche

Tagesordnung wird genehmigt. Es gibt keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.

## TOP 1: Aktuelles

* Matthias gibt einen Rückblick auf die ACTA-Demonstrationen des vergangenen Wochenendes. Etwa 100.000 Teilnehmer in ganz Deutschland.

* Protokoll der letzten Sitzung wird einstimmig angenommen

* Bingsbahn – http://bingsbahn.de/
** Ein Zug soll durch Süddeutschland fahren, um Piraten zum BPT 2012.1 nach Neumünster zu bringen. Bis Mitte Märzt sind hierfür mindestens 470 Teilnehmer notwendig. Bitte zahlreich anmelden. Es ist beabsichtigt, durch Baden-Württemberg, Bayern, RLP, HE zu fahren. Die genaue Route und alle anderen Details finden sich unter http://bingsbahn.de

## TOP 2: Antrag auf Schaffung der Stelle des Bundespressesprechers

* zurückgestellt ans Ende der Sitzung, wird nach TOP 6 und vor TOP 7 diskutiert.

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel] Antrag auf Schaffung der Stelle des Bundespressesprechers[/titel]
[text] Ich beantrage ein Budget von 20.000€ für die Schaffung der Stelle eines Bundespressesprechers in Teilzeit. Das Budget ergibt sich bei einem Gehalt von 800€/Monat für eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche, zuzüglich Arbeitgeberbeiträge sowie Zusatzkosten die durch die Aufgabenerfüllung anfallen. Der Stundenlohn wäre identisch mit dem der Leiterin unserer Bundesgeschäftsstelle. Die Stelle wird auf ein Jahr befristet. Sie ist kurzfristig auf Basis des erarbeiteten Aufgabenprofils auszuschreiben und soll im März besetzt werden. Weitere Details dazu finden sich in meinem Blog: http://www.gefiont.de/2012/02/einstellung-eines-bundespressesprechers.html
Gefion stellt den Antrag vor.[/text]
[antragsteller]Gefion[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“-„][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz]Angemommen mit 5/1/0
* Notiz von Gefion: Ich finde es unheimlich schade, dass bei diesem offensichtlich umstrittenen Thema niemand in der Vorstandssitzung darüber diskutieren wollte. [/zusatz]
[/beschluss]

## TOP 3: Beitritt zu einer Verfassungsbeschwerde
[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Beitritt zu einer Verfassungsbeschwerde[/titel]
[text]* Bernd stellt den Antrag vor.
* letztes Jahr wurden wir gebeten Stellung zu nehmen zu einer Verfassungsklage (von „Mehr Demokratie e.V.“)
* Klage: Wahlgesetz nicht GG-Konform (Sitzverteilung => Überhangmandate)
* Wir haben Möglichkeit zum Beitritt zur Klage
* Erstmalig in unserer Parteigeschichte wären wir damit Partei in einem Organstreitverfahren
* Gefion fragt nach Kosten, Bernd führt aus, dass erst einmal keine entstehen, u.U. müsste später ein Anwalt ernannt werden
Der Bundesvorstand möge beschließen, dass die Piratenpartei durch Erklärung eines Beitritts zu einer Verfassungsbeschwerde Partei in einem Organstreitverfahren wird.
Hintergrund:
Ein Beschwerdeführer erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das System der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag nach dem geltendem Bundeswahlgesetz.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen §6 BWahlG in seiner am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Fassung. Beschwerdegegenstand im Sinne des Art. 93 GG Abs. 1 Nr.4 a GG und des §90 Absatz 1 BVerfGG ist mithin ein Akt der gesetzgebenen Gewalt, die nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte und nach Art. 20 Absatz 3 GG an die Verfassung gebunden ist.
Die Verfassungsbeschwerde rügt die bloße Möglichkeit der Verletzung des Art. 38 Abs.1 GG aus dem Umstand,
1. dass das neu beschlossene System der Sitzuteilung die ursprünglich vom Bundesverfassungsricht gerügte Möglichkeit negativer Stimmgewichte nicht ausschließt,
2. dass es ohne sachlichen Grund mal die landesweit, mal die bundesweit abgebenen Stimmen zum Verteilungsmaßstab erhebt,
3. dass es die Landeskontingente nach den „Wählern“ berechnet und dadurch ermöglicht, dass die einer Partei zugedachten Stimmen einer anderen Partei zugute kommen,
4. dass es im Rahmen der sogenannten „Reststimmen“-Verwertung ohne sachlichen Grund zwei mathematische Verfahren der Sitzzuteilung miteinander kombiniert und dadurch einigen Stimmen ein mehrfaches Gewicht zukommen lässt,
5. dass es durch die unverbundenen Landeslisten, die unterschiedliche Stimmengewichtung in den Ländern und das sog. „Reststimmen“-Verfahren so viele Rundungsfehler impliziert, dass sie in ihrem kumulierten Gewicht nicht verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind,
6. dass es nach wie vor das Entstehen von Überhangmandaten in einem bedeutenden Ausmaße und zudem das Nachrücken in Überhangmandate ermöglicht,
7. dass es im Übrigen die Auswirkungen der Stimmabgabe für die Wähler unvorhersehbar ausgestaltet und deshalb nicht verständlich und normenklar ist
Zugleich begrüßt der Beschwerdeführer es, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zum Einen eine ebenso angemessene wie doch auch kurze Frist für die Korrektur des Wahlrechts setzt und zum anderen vorsorglich selbst hinreichend klare Vorgaben für Sitzzuteilung bestimmt, die mit Blick auf die Gewaltenteilung freilich unter dem Vorbehalt einer abermaligen Novellierung ds Wahlrechts durch den Gesetzgebr stehen soll.
(Vorlagefrist: 27.02.2012)[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz]Umsetzung: Bernd Schlömer (in Verbindung mit unseren Rechtsexperten. Danke an DSLaxfox und Anisa)[/zusatz]
[/beschluss]

## TOP 4: Einreichen einer Verfassungsklage gegen die Parteienfinanzierung

Der Bundesvorstand möge beschließen, dass die Piratenpartei Deutschland eine Organklage gegen den 1) Deutschen Bundestag, 2) den Deutschen Bundesrat sowie 3) den Bundespräsidenten einreicht und nachfolgenden Feststellungen zur geltenden Parteienfinanzierung trifft:
Durch das Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. 1994 I, S. 149), das zuletzt durch Artikel 1 des „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ vom 23. August 2011 (BGBl. 2011 I, S. 1748) geändert wurde, haben die Antragsgegner zu 1) und zu 2) gegen Art. 21 Absatz 1 und Art. 3 Absatz 1 GG verstoßen und verletzen dadurch die Rechte der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, indem

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Abstimmung a)[/titel]
[text]a) sie in Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes einen neuen, den wählerstimmenbezogenen Zuwendungsanteil schmälernden Berechnungsmodus für die Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung festgelegt und § 19a Absatz 5, Satz 1 Parteiengesetz entsprechend geändert haben.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Abstimmung b)[/titel]
[text]b) sie es in Art. 1 Nr. 1 unterließen, bei der Änderung des § 18 Absatz 2 des Parteiengesetzes eine Regelung einzuführen, nach der auch anderweitige staatliche Zuwendungen an politische Parteien oder deren Jugendorganisationen oder deren Parlamentsfraktionen oder an die Mitarbeiter der Parlamentsfraktionen oder an sogenannte parteinahe Stiftungen bei der Berechnung der absoluten Obergrenze gem. § 19a Absatz 5, Satz 1 Parteiengesetz in Verbindung mit § 18 Absatz 1, Satz 1 Parteiengesetz für die jeweilige Partei zu berücksichtigen sind.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“o“][name]Sebastian Nerz[/name][grund] ich kann nicht einschätzen, in wie weit die Piratenpartei bei einer direkten Einrechnung betroffen wäre und ob die Zeit bis zu einer Neuregelung für uns finanziell schwierig wäre. Inhaltlich stimme ich durchaus zu.[/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Abstimmung c)[/titel]
[text]c) die Neuregelung der Berechnungsmethode in § 19a Absatz 5, Satz 1 Parteiengesetz gemäß Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes die verfassungswidrige Benachteiligung der Antragstellerin durch die Berücksichtigung von Mandatsträgerbeiträgen bei der Berechnung des Zuwendungsanteils gemäß dem insoweit im Wortlaut unveränderten § 18 Absatz 3, Satz 1, Nr. 3 Parteiengesetz intensiviert.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Abstimmung d)[/titel]
[text]d) die Neuregelung der Berechnungsmethode in § 19a Absatz 5, Satz 1 Parteiengesetz gemäß Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes die verfassungswidrige Benachteiligung der Antragstellerin durch Festlegung einer relativen Obergrenze gemäß den insoweit im Wortlaut unveränderten §§ 18 Absatz 5, 24 Absatz 4, Nr.1 bis 7 Parteiengesetz intensiviert.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Hilfsweise zu Antrag 1 d) wird beantragt festzustellen[/titel]
[text]Durch das Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. 1994 I, S. 149), das zuletzt durch Artikel 1 des „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ vom 23. August 2011 (BGBl. 2011 I, S. 1748) geändert wurde, haben die Antragsgegner zu 1) und zu 2) gegen Art. 21 Absatz 1 und Art. 3 Absatz 1 GG verstoßen und verletzen dadurch die Rechte der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, indem die Neuregelung der Berechnungsmethode in § 19a Absatz 5, Satz 1 Parteiengesetz gemäß Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes die verfassungswidrige Benachteiligung der Antragstellerin durch die Berücksichtigung auch von anderen Einnahmen als von Mitgliedsbeiträgen und Spenden bis zu einer Höhe von 1.200 EUR je natürlicher Person bei der Berechnung der relativen Obergrenze gemäß den im Wortlaut insoweit unveränderten §§ 18 Absatz 5, 24 Absatz 4, Nr. 1 bis 7 Parteiengesetz intensiviert.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Abstimmung e)[/titel]
[text]
e) Durch die Ausfertigung des „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ am 23.08.2011 und die Veröffentlichung am 26.08.2011 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I, S.1748, trotz der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, hat der Antragsgegner zu 3) gegen seine verfassungsmäßigen Prüfungspflichten aus Art. 82 Absatz 1, Satz 1 GG verstoßen und die Antragstellerin dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Absatz 1 und Art. 3 Absatz 1 GG verletzt.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund]Ich begrüße die Möglichkeit endlich festzustellen, ob der Bundespräsident nun ein PrüfungsRECHT oder eine PrüfungsPFLICHT hat[/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz](Vorlagefrist: 23.2.2012)[/zusatz]
[/beschluss]

Nico, der die Verfassungsklage vorbereitet hat, stellt den Antrag inhaltlich vor. Letztlich beinhalt die Verfassungsklage ein Monitum gegen die gleichberechtigte staatliche Finanzierung von Parteien. Mit Änderung des PartG werden kleinere Parteien gegenüber großen Parteien finanziell benachteiligt. Dies – und weitere Lücken der Parteienfinanzierung – sollen dem BVerfG zur kritischen Prüfung vorgelegt werden.
Es wird zum Umfang und der Breite zum Antrag gefragt (u.a. Befassung des Gerichts mit materiellen Prüfrecht des Bundespräsidenten).
Der Antrag ist in allen Punkten angenommen.
Umsetzung: Nico und Bernd
(Frist: 23.02.2012)

## TOP 5: Verwaltung

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Verwaltung[/titel]
[text]Hiermit bitte ich den Bundesvorstand
Michael Seidel, Frankfurt/Main
Swanhild Goetze, Hamburg
Robert Schölermann, Buchhalter, Hamburg
als Gesamtbeauftragte für die Verwaltungssoftware Sage jeweils einen Account mit den gleichen Rechten zu genehmigen wie sie der Bundesschatzmeister hat.
Desweiteren bitte ich den Bundesvorstand
Hendrik Stiefel, Thüringen
als Gesamtbeauftagte für die Verwaltungssoftware Sage jeweils einen account mit den gleichen Rechten zu genehmigen wie sie der Bundesgeneralsekretär hat.
Zudem bitte ich den Bundesvorstand
Klaus Peukert, Sachsen
einen Account in der Verwaltungssoftware Sage zu genehmigen, um seiner Aufgabe als lqfb-Beauftragter nachkommen zu können
Auf Nachfrage wird erläutert, dass die Clearing-Stelle weiterhin ihre Funktion LQFB behalten wird. Aus diesem Grund ist die Beauftragung notwendig; sie ändert nichts an der jetzigen Praxis.[/text]
[antragsteller]René Brosig[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

## TOP 6: Budget GST

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]Budget GST[/titel]
[text]Der Schatzmeister beantragt ein Jahresbudget für die Bundesgeschäfstelle, über dessen Ausschöpfung die Leiterin der BGS selbstständig verfügen kann.
Werbematerial: 2.400 EUR
Geschäftsstellenbedarf: 2.000 EUR (Büromaterial, Porto, Instandhaltung. etc)
Begründung: Die Gewährung des Budget befreit uns von Micromanagement und der Bedarf kann innerhalb der BGS am besten ermittelt werden.[/text]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

## TOP 7: Umlaufbeschlüsse

Datum: 13.02.12

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel][/titel]
[text]Der Bundesvorstand möge beschließen, dass die BGS einen Stahlschrank mit
4 Fachböden, Kosten 200 €, bestellen darf.http://www.bueroplus.de/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay?storeId=40&langId=-3&catalogId=1&productId=8648&topCategoryStyleId=ff
Des Weiteren möge der Bundesvorstand beschließen, dass die BGS eine
örtliche Schlosserei mit dem Einbau eines neuen Türschlosses zwischen
BGS und den Räumen des LV Berlin beauftragen darf. Die Kosten betragen
zwischen 100 und 130 Euro.
Die Beschaffungen dienen dem Geschäftsbetrieb der Piratenpartei.[/text]
[antragsteller]Bernd Schlömer[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Marina Weisband[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Matthias Schrade[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
[/beschluss]

[beschluss ergebnis=“Angenommen“]
[titel]ANTRAG auf Übernahme der Kosten von 1.811,50 EUR für die Restlaufzeit meiner BC100 vom 01.01.2012 bis 23.06.2012[/titel]
[text]BEGRÜNDUNG: Durch das Ausscheiden als Vorstand aus meiner Firma zugunsten einer intensivierten Tätigkeit für die Piratenpartei hatte ich die Wahl, ob ich meine Bahncard100 zurückgebe oder die Kosten für die Restzeit bis zum 23.6. privat trage. Aufgrund meiner äußerst regen Reisetätigkeit für die Piratenpartei (u.a. für Wahlkampfkoordination, Pressetermine etc) habe ich mich für letzteres entschieden.
Zur Verhältnismäßigkeit: Allein für Fernverkehrs-Fahrten wären im Januar bei Erwerb einer BC50 direkten Bahnreisekosten von fast 600 EUR entstanden, u.a. für Termine in Kiel, Hamburg, Neumünster, Düsseldorf, Frankfurt, München, Nürnberg und Forchheim. Im Februar zeichnet sich mit Terminen in Saarbrücken, Düsseldorf, Ingolstadt, Kiel und Berlin (2x) schon jetzt eine ähnliche Reiseintensität ab und auch im März stehen schon jetzt mindestens Termine in Neumünster, Saarbrücken (2x), Kassel und München fest (Reisen innerhalb BaWü komplett außen vor).
Ich bitte daher darum, die anteiligen Kosten der BC100 in Höhe von 1.811,50 EUR zu übernehmen. Alternativ bitte ich um Übernahme eines Anteils von X Prozent, sofern eine Komplettübernahme euch nicht angemessen erscheint.
68% = 1.231,82 EUR ab privater Übernahme
61% = 1.105,02 EUR ab Antragsformulierung[/text]
[antragsteller]Matthias Schrade[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe=“+“][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]René Brosig[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Wilm Schumacher[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Marina Weisband[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“o“][name]Matthias Schrade[/name][grund](weil’s mich selbst betrifft)[/grund][/stimme]
[stimme abgabe=“+“][name]Gefion Thürmer[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz]alle zu 68% dafür, Antrag angenommen (68%)[/zusatz]
[/beschluss]

## TOP 8: Fragen an den Bundesvorstand

Der DSB bittet um Beantwortung der an den Bundesvorstand gerichteten Anträge.
Es gibt eine Nachfrage zum Account @Piraten_AKA. Feststellung: Es gibt keinen Anti-Kommunistischen Arbeitskreis in der Piratenpartei. Der Bundesvorstand distanziert sich von den Aktivitäten.
Frage von VolkerB: kommt ihr zur Marina Kassel?
Antwort: ja, alle
Bemerkung: hier noch einmal Aktuelles von oben, Renes Diskussion’n’stuff (haben wir verschoben)

## TOP 9: Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung ist am 1.3.2012 um 19:30 Uhr, wie immer im Mumble

## Inkrementelle Tätigkeitsberichte
Folgen nach

2 Kommentare zu “Protokoll zur Vorstandssitzung 2012.02.16

  1. Eine Frage zu Top 8: Was ist der Stand der Dinge, was den AKA (Anti-Kommunistischer-Arbeitskreis) betrifft?
    Wurde sich damit auseinander gesetzt ?
    MfG

  2. Schon. Man muss es relativ sehen. MFG

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