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Start eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Piratenpartei Deutschland

Stellenausschreibungen

Für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Piratenpartei Deutschland wird ein Steuerberater oder Buchhalter mit fundierten Kenntnissen gesucht, der für uns alle aufschreibt, was wir dürfen und was wir auf keinen Fall dürfen. Er entwickelt Formulare, mit denen die Gliederungen einen geplanten Erlös bei unserem Buchhalter anmelden können.

Die Abwicklung von wirtschaftlicher Tätigkeit darf NUR über den Bund laufen, da wir nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit sehr schnell über die Grenzen der Geringfügigkeit kommen und umsatzsteuerpflichtig werden.

Auf Bundesebene können wir die daraus entstehenden Pflichten erfüllen. In den Landesverbänden könnten sich hier Versäumnisse ergeben, da wir bisher keine hauptamtlichen Buchhalter beschäftigen.

Weiterhin wird ein Beauftragter gesucht, der sich verantwortlich um die Durchführung von wirtschaftlicher Tätigkeit im Namen der Piratenpartei kümmert. Diese Beauftragte (oder ihr Team) wird jede wirtschaftliche Tätigkeit einer Gliederung genehmigen oder auch nicht. Ohne Genehmigung des Beauftragten ist die wirtschaftliche Tätigkeit nicht erlaubt.

Bewerbungen für beide Stellen bitte an die Bundesschatzmeisterin der Piratenpartei: Swanhild.Goetze@piratenpartei.de.

Gerne nehme ich auch Bewerbungen entgegen, wer mir bei der Auswahl helfen mag, da ich noch nicht dazu gekommen bin, mir hier Hilfe zu suchen.

Sobald diese Stellen erfolgreich besetzt werden konnten, dürfen die Gliederungen wirtschaftliche Tätigkeiten planen. Vor jeder Umsetzung muss diese Planung aber bei der Beauftragten für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb angemeldet werden und darf nur durchgeführt werden, wenn sie auch genehmigt ist.

Nachsatz: Bevor jetzt jeder über einen Webshop nachdenkt: Der Webshop ist bereits in Arbeit und wird im Rahmen des Zentraleinkaufes des Bundes demnächst online gestellt. Im zweiten Schritt, wenn alle steuerlichen Fragen restlos geklärt sind, wird dieser Webshop auch Angebote für Piraten bereit halten.

Hamburg, den 27.06.2012
Swanhild Goetze
Bundesschatzmeisterin

12 Kommentare zu “Start eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Piratenpartei Deutschland

  1. Stephan Eisvogel

    Endlich gehts los, gute Sache. Bitte im Shop auch Flugreisen anbieten, weil es gibt ein paar Leute, die ich ganz dringend auf den Mond schiessen möchte.

  2. Albert Barth

    Falsch ist: „Die Abwicklung von wirtschaftlicher Tätigkeit darf NUR über den Bund laufen, da wir nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit sehr schnell über die Grenzen der Geringfügigkeit kommen und umsatzsteuerpflichtig werden.“

    Richtig ist: Die Abwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit darf zu Zeit NUR über den Bund laufen, da es den Landesverbänden und deren Untergliederungen nach § 24 der Bundessatzung-Finanzordnung einfach nicht gestattet ist. Gesetzliche Verbote, insbesondere nach dem Parteiengesetz, die das den Gliederungen verbieten könnten, gibt es nicht.

    Das Satzungsverbot hat folgende Konsequenzen:

    1. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur auf Bundesebene:
      a) Freibetrag nach § 24 KStG: 5.000 EUR
      b) Nichterhebung der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG: bis 17.500 EUR Umsatz im Vorjahr

    2. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für alle (150) Gliederungen:
      a) Freibetrag nach § 24 KStG: 750.000 EUR (Optimum)
      b) Nichterhebung der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG: bis 2.625.000 EUR Umsatz im Vorjahr (Optimum)

    Bei einer Aufhebung des Satzungsverbotes wäre es endlich allen Gliederungen möglich, folgendes in eigener Verantwortung durchzuführen und gleichzeitig die relative Obergrenze der Parteienfinanzierung (§ 18 Abs. 5 PartG) zu erhöhen:

    a) Getränkeverkauf in der Geschäftsstelle
    b) Catering bei piratigen Veranstaltungen
    c) Eintrittsgelder bei Veranstaltungen
    d) Sammelbeförderungen gegen Entgelt
    d) Sommerfest durchführen
    e) … und was euch sonst noch einfällt

    Für Rückfragen jederzeit gerne: albert.barth@piraten-ufr.de

  3. Hm… in anderen Parteien läuft das – soweit ich mich erinnern kann – mit dem „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ etwas großzügiger. In Verbänden ist das in jedem Fall so…

    Das Modell „Barth“ klingt jedenfalls vorteilhafter.

    Wenn ich das Problem richtig verstehe, geht es um die Frage, ob wir EINE Körperschaft oder Personenvereinigung sind, oder MEHRERE. Im Verbandsrecht (da kenne ich mich etwas besser aus) analog wäre die Frage, ob der Verband „Gesamtverein“ oder „Vereinsverband“ ist.

    In der Wikipedia finde ich:

    „Das in Art. 21 Abs. 3 GG vorgesehene Gesetz über die politischen Parteien kam erst 1967 zustande. Das Parteiengesetz schreibt unter anderem vor, dass eine Partei demokratisch organisiert sein und zudem offenlegen muss, woher sie ihre (finanziellen) Mittel hat. Parteien und ihre Untergliederungen (z. B. Ortsvereine) haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen (d. h. nicht eingetragenen) Vereins im Sinne von § 54 BGB.[19] Ausnahmen sind die CSU, die FDP[20] und die Linke, die als eingetragene Vereine (e.V.) geführt werden. Auch deren Untergliederungen sind jedoch eigene, nicht rechtsfähige Vereine. [21] Die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins hatte früher zur Folge, dass Parteien sich der Konstruktion eines Treuhänders bedienen mussten, wenn sie etwa Grund- und Unternehmensvermögen kaufen und halten wollten. Seit der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 seine Rechtsprechung zur Gesamthandsdoktrin geändert hat[22], wird jedoch auch der nicht rechtsfähige Verein (trotz seiner Bezeichnung) als rechts- und parteifähig behandelt[23], sodass die Treuhänderkonstruktion unnötig wurde. Da nach der derzeitigen Rechtsprechung aber nur die höchste und zweithöchste Organisationsebene einer Partei (in der Regel der Bundesverband und die Landesverbände) als Eigentümer eines Grundstücks ins Grundbuch eingetragen werden können[24], kann die Treuhänderkonstruktion für das Halten von Immobiliareigentum auch weiterhin sinnvoll bleiben. „

    Falls ich das richtig deute, sind Untergliederungen einer partei „nicht-rechtsfähige“ Vereine im Sinne des BGB. Aber „wirtschaftsfähig“. Und damit jeweils für sich „Personenvereinigungen“ im Sinne des KStG. Erst wenn es um Immobilienbesitz geht, würde die Gründung von e.V.s für Untergliederungen zweckmäßig.

    Vielleicht sollten wir versuchen, diesen Barth zu unserem Steuerberater zu machen. Sein Sachverstand dürfte sich schnell für die Partei auszahlen.

    Liebe Grüße,
    Christof

  4. christopher

    hätte noch ne idee für den shop reisen zu den Parteitagen in 3 kategorien ,für mitglieder mit wenig Geld (wenn wir genug leute zusammen bekommen wird es sicher Preiswert , mit ein wenig luxus und mit luxus Paket (für den der will) denke das grade die erste kategorie für fielle grade juPis eine tolle sache währe und durch die anderen steigt die Zahl der buchenden und sinkt der Preis

  5. Super Auskunft, Albert – ich bin auch für das Modell Barth
    Dann stell doch den Antrag auf Satzungsänderung damit wir alle loslegen können.
    Liebe Grüße – Michael

  6. Edwin Burdak

    Ahoi zusammen,

    ich weiß nicht, was an der geschäftlichen Tätigkeit so schwierig sein sollte. Zum Anfang genügt es doch, wenn es über den Bund läuft und die Untergliederungen über eine Affilate-Anbindung prozentual an dem Umsatz, welcher über ihre regionale Seite generiert wird, beteiligt werden.
    Dann ist zunächst erst einmal eine Gründung nötig und der Kapitaleinsatz hält sich in Grenzen. Für die Administration und Geschäftsbesorgung kann man einen Standort suchen, der preisgünstig ist.

    So wäre das Problem mit der rechtlichen Seite einfach zu händeln und die gestzlichen Vorgaben sind leichter zu erfüllen.

  7. Ahoi

    zum Zweckbetrieb: Nun, was lange wärt wird hoffentich endlich gut …

    Modell Barth:
    Lieber Alberth, dir ist schon klar das es irre viel Geld verschlingen wird wenn jeder Dorf-KV eine Betrieb hat – Gründung, Betrieb, Buchungen durch Fachmann, Bilanzierung etc. – das fehlt leider in deiner Rechnung, und da du dich als Fachmann betrachtest ist das keine Zufall.

    Zur Erinnerung für alle seine Fans: Das letzte Modell Barth beinhaltete seine Wahl als Bundesschatzi (massiv gescheitert), daraus folgend SAGE (und die 50k Euro) in die Tonne treten, die Buchhaltung in DATEV prust aufzuziehen und seine eigene Firma damit zu beauftragen, das dann (gegen Geld natürlich!) zu pflegen – mit Gewinn für Ihn natürlich. Das könnte den einen oder anderen Tatbestand erfüllen, das sollte dir schon klar sein.

    Du hast dich sowohl persönlich mit deinem gebashe gegen Rene und Swanhild als auf fachlich mit deinem o.g. „Partei-als-Wirtstier“-Modell zugunsten deiner Firma massivst disqualifiziert und ein bisschen Zurückhaltung würde dir besser stehen.

    Spencer

  8. Albert Barth

    In den letzten Wochen sind viele Menschen Mitglied in der Piratenpartei geworden. Für diese Neupiraten erläutere ich gerne den von Spencer angesprochenen Sachverhalt:

    Ende April 2012 habe ich beim BPT 2012.1 in Neumünster für das Amt des Bundesschatzmeisters kandidiert. Ich hatte mit meiner Kandidatur der Piratenpartei ein Angebot gemacht, das ich „PiBu 33“ nenne:

    Erledigung der Buchhaltung, bundesweit für alle Gliederungen der Piratenpartei, natürlich inklusive umsatz- und körperschaftsteuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, zentral über eines der modernsten System für kleine und mittelständische Unternehmen, basierend auf digitale Belegbilder.

    Das Konzept findet man noch hier: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/1e/BPT2012.1BSMK_alba02.pdf

    Die laufende Buchhaltung für die gesamte Partei sollte meine Kanzlei erledigen, damit hätte ich mich sofort um wichtigere Aufgaben kümmern können. Die Umsetzung meines Konzeptes hätte der Partei jährlich etwa 89.000 EUR gekostet. Darin enthalten sind die Umsatzsteuer (19 %), die Softwarekosten (~10 %) und meine Kosten für zwei bis drei MitarbeiterInnen. Dennoch hält mir Spencer immer wieder vor, ich hätte mich bereichern wollen. Für die meisten dürfte klar sein, Umsatz ist nicht gleich Gewinn und kann auch Verlust bedeuten. Eine zutreffendere Bezeichnung wäre hier wohl, je nach Ausgestaltung, Fundraising oder Sponsoring.

    Die Einrichtung des Buchhaltungssystems für alle Gliederungen der Partei würde in diesem Monat bereits abgeschlossen werden und in Betrieb gehen, was im Falle meiner Wahl für die Umsetzung der weiteren Programmpunkte eine essentielle Voraussetzung gewesen wäre:

    Ich möchte hier die zwei wesentlichen Programmpunkte aus meiner Kandidatur zur Erhöhung der Parteieinnahmen nennen http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Kandidatur#Schatzmeister :

    1. Die nach dem PartG formal richtige buchhalterische Erfassung der gespendeten üblichen Leistungen (§ 26 Abs 4 PartG). Das würde den Zufluss der Mittel aus der Parteienfinanzierung ab 2013 um geschätzte 500.000 EUR bis 1.000.000 EUR erhöhen.

    2. Die Organisation des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Merchandising und Veranstaltungsservice). Das ergäbe eine weitere Erhöhung der Mittel aus der Parteienfinanzierung ab 2013 um den generierten Umsatz; geschätzte weitere 300.000 EUR bis 500.000 EUR.

    Diese 800.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR könnten wir gut verwenden, für die IT, für die Programmarbeit der AGs, für einen fulminanten Wahlkampf in 2013 oder was euch sonst noch einfällt.

    Für Rückfragen jederzeit gerne: albert.barth@piraten-ufr.de

  9. einPirat

    Es wurde schon mehrfach herausgearbeitet, dass die von Albert Barth genannten Zahlen falsch und nicht haltbar sind.

    Hier könnte ihre Werbung stehen.

  10. Matthias Hagenbäumer

    Wurde geprüft, ob die Regelung nach § 24 Bundessatzung gegen § 7.3 verstösst ?

    Dort heisst es nämlich :
    „Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.“

    Das kollidiert mMn mit „Es ist den Gliederungen der Piratenpartei nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen oder zu unterhalten.“

    Was gilt denn nun ??

  11. Sonja Barth

    Echt richtig feige, ein Pirat sagt …..habt ihr denn keine Namen oder Angst vor der Verantwortung ?
    Ihr könnt gut trollen ohne Fakten oder Zahlen zu nennen.
    Nur zu Geld kommt die Partei so nicht.

  12. Das Konzept von Alba hätte den Vorteil, das wir uns nicht über Buchhaltung unterhalten müssten und alle Schatzmeister massiv entlastet würden. Die Bundessatzung müsste geändert werden um mehr wirtschaftiche Geschäftsbetriebe zuzulassen. Falls der Aufwand für eine Gliederung nicht stemmbar wäre (wobei der nicht groß ist), muss natürlich kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eröffnet werden – im Gegensatz zum jetztigen Modell, wo Untergliederungen mit nem Einkommen von paar hundert Euro erstmal nen hunni für die Buchhaltung abdrücken…
    Und bei den Reisekosten ist ordentlich Potential drin. Auf jeden Fall.

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