Vorstandsblog

Die neue Geschäftsordnung

Ich hab mich ja der Vorstandstransparenz committed und bei der Absprache über die Geschäftsordnung des 7. Bundesvorstandes einige Vorschläge gemacht, um diese zu verbessern. Die GO des 6. Vorstandes hatte folgende Probleme:

  • Unbedingter Vorbehalt des Vorstandes zur Behandlung von Anträgen. Theoretisch hätte die GO erlaubt, einfach gar keine Anträge zu behandeln (was in der Praxis aber wohl nie vorgekommen ist)
  • Einreichung nur per E-Mail. Es war für Dritte nicht nachvollziehbar, was grad beim Vorstand rumliegt, ob vielleicht das eigene Anliegen schon bearbeitet wird usw.
  • Mangelhafte Veröffentlichung. Im Umlauf beschlossene Anträge waren $IRGENDWANN im Vorstandsportal zu finden.

Darüber hinaus waren nur „Piraten und Gruppen von Piraten“ antragsberechtigt (beim 5. Vorstand waren die Regelungen noch ungeschickter und die vermeintlichen Hürden haben AFAIK keinen einzigen Antrag verhindert), was aber in der Praxis nie geprüft wurde und die „Technologie“, Umläufe per Mail zu beschließen war dann doch eher archaisch.

Und, vielen unbekannt, im Wechsel zu den Vorstandssitzungen gab es 14tägliche, nicht-öffentliche, Jourfixes, also Telkos/Mumblesitzungen, in denen ein kurzer Austausch über aktuelle Arbeitsstände stattfand.

Folgende Änderungen wurden in der heute beschlossenen Geschäftsordnung umgesetzt:

  • Anträge können wieder im Wiki eingereicht werden. Der Vorstand kann direkt im Umlauf beschließen oder den Antrag in einer regulären Sitzung behandeln.
  • Die Einreichung per Mail ist weiterhin möglich, derartig eingereichte Anträge müssen aber „unverzüglich“ (ggf. anonymisiert) veröffentlicht werden. In der Praxis wird die $JEMAND einfach in das Wikiformular kopieren.
  • Anträge benötigen eine(n) „Umsetzungsverantwortliche(n)“. Anträge, die von niemandem umgesetzt werden, sind sinnlos und werden deswegen abgelehnt werden. Der/die Umsetzungsverantwortliche muss greifbar, willens und zur Umsetzung in der Lage sein, einfach nach dem Motto „Klassensprecher, tu doch was!“ jemanden reinschreiben is nich. Der Vorstand kann aber selber Verantwortliche benennen, muss es allerdings nicht.
  • Jeder ist antragsberechtigt. Richtig gelesen: Jeder. Den Weltfrieden oder unsere Rettung vor den bösen Chemtrails wird der Bundesvorstand trotzdem nicht beschließen.
  • Der „Wir behalten uns vor, welche Anträge wir behandeln“-Vorbehalt ist ersatzlos gestrichen.
  • Umlaufbeschlüsse werden direkt, öffentlich und transparent im Wiki und nicht per Dutzenden hin- und hergeschickten Mails auf der internen Vorstandsliste bearbeitet.
  • Die Jourfixe-Konferenzen sind ab sofort öffentlich. Zu ihnen wird allerdings nicht separat eingeladen.

Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Handlungen und Entscheidungen des Vorstandes sorgen diese Veränderungen für eine deutliche Verbesserung.

3 Kommentare zu “Die neue Geschäftsordnung

  1. schwarzblond

    Danke für das Update! Kurz und knackig formuliert, wichtige Inhalte, guter Stil.
    Bitte genau so weiter! 😉

  2. Pingback: Protokoll zur Vorstandssitzung 2012-05-09 | Portal des Bundesvorstandes

  3. […]Jeder ist antragsberechtigt. Richtig gelesen: Jeder. Den Weltfrieden oder unsere Rettung vor den bösen Chemtrails wird der Bundesvorstand trotzdem nicht beschließen.[…]

    Solche Anträge werden ja eh nicht behandelt und müssen abgelehnt werden, da dann vorheriger Abschnitt sicher nicht eingehalten werden kann:

    […]Anträge, die von niemandem umgesetzt werden, sind sinnlos und werden deswegen abgelehnt werden. Der/die Umsetzungsverantwortliche muss greifbar, willens und zur Umsetzung in der Lage sein,[…]

    🙂 😉

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