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Piraten in wohnortfremden Landesverbänden
Diese Regelung geht auf einen Vorstandsbeschluss vom 04.02.2010 zurück. Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, in der sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:
Wenn ein Pirat die Aufnahme in einem anderen Landesverband (Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) beantragt, muss er diesen Antrag begründen.
Der Generalsekretär (oder das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied der Vorstands) des befragten Landesverbands teilt dies dem Generalsekretär (oder s.o.) des zuständigen Landesverbandes unter Angabe der Adresse des anfragenden Piraten mit und fragt nach seiner Genehmigung. Liegen die Zustimmungen beider betroffenen Generalsekretäre (oder s.o.) vor, beantragt der GenSec (oder s.o.) des aufnehmenden Landesverbands den Bundesvorstand, diesem Antrag im Umlaufverfahren zuzustimmen.
Die Adresse für die Anfrage ist vorstand (at) piratenpartei (punkt) de
Bei Wohnortwechsel ist der GenSec (oder s.o.) verpflichtet, dem GenSec (oder s.o.) des Wohnortes die neue Anschrift mitzuteilen.
Diese Regelung gilt analog für alle Orts-, Kreis-, und Bezirksverbände, die sich jeweils an die nächst höhere Verwaltungsebene wenden.
Beitragsminderungsprozedere
Diese Regelung geht auf einen Vorstandsbeschluss vom 21.01.2010 zurück. Die Beitragsminderung wird entsprechend dem Formular Variante 1 zugestanden.
- Anträge auf Minderung werden in Schriftform eingereicht (Brief, Fax oder Scan-Mail)
- Das Formular wird vom zuständigen LV auf Plausibilität geprüft (delegierbar?)
- Der LV bestätigt die Beitragsminderung unter Vorbehalt, mit dem Hinweis, das grundsätzlich allerdings nicht mit einer Beanstandung durch den BV zu rechnen ist.
- Der LV sammelt die Formulare und sendet diese in Kopie an die BGS
- Die BGS vermerkt das Eingangsdatum
- Die BGS prüft die Vollständigkeit der Formulare zusammen mit einem Vorstandsmitglied
- Das Vorstandsmitglied stellt den Antrag alle Minderungsanträge bis zum Zeitpunkt des Eingangsdatum zu dem beanstandungslos geprüft wurde zu genehmigten.
Nutzungs- und Vergaberichtlinien von E-Mail-Adressen im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland
Die Richtlinie ist unter http://wiki.piratenpartei.de/IT/E-Mail-Richtlinie zu finden und wurde am 24.10.2012 vom Bundesvorstand beschlossen.
Streichung von Mitgliedern
Diese Regelung ist unter http://wiki.piratenpartei.de/Verwaltungssoftware/Antrag_auf_Streichung_von_Mitgliedern und wurde am 21.Mai 2013 vom Bundesgeneralsekretär verabschiedet.
Kündigung per E-Mail
Da hier die Gliederungen selbst dafür zuständig sind, wurde am 21.Mai 2013 vom Bundesgeneralsekretär ein Vorschlag zur Vorgehensweise veröffentlicht. Dieses Verfahren wird bei Eingang von Kündigungen im Bundesverband durchgeführt und sollte einheitlich angewendet werden. http://wiki.piratenpartei.de/Verwaltungssoftware/Austritt_per_E-Mail