Regelungen

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Piraten in wohnortfremden Landesverbänden

Die Regelung zum Gliederungswechsel wurde beim Verwaltungstreffen 15.1 am 07. und 08. März 2015 in Stuttgart verabschiedet und vom Bundesvorstand am 12.03.2015 beschlossen.  Damit ist die bisherige Regelung basierend auf dem Vorstandsbeschluss vom 04.02.2010 Nicht mehr gültig. Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, in der sie ihren Wohnsitz haben, gilt ab sofort folgendes Verfahren:

Ein Antrag auf Gliederungswechsel ist von dem jeweiligen Mitglied beim Generalsekretär bzw. bei der entsprechend zuständigen Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu stellen.

Ein gültiger Antrag muss enthalten:

  • Begründung für den Gliederungswechsel
  • Aufnahmebeschluss der annehmenden Gliederung(en) (entfällt bei Umzug)

Gliederungswechsel sind nur nur bei bezahltem Mitgliedsbeitrag und auch nur einmal im Jahr (Ausnahme Umzug) möglich.

Vor Beschluss über den Gliederungswechsel sind die vom Wechsel betroffenen Gliederungen zu informieren und anzuhören.

Kontaktadresse für einen Wechsel der Landesverbände ist mitglieder@piratenpartei.de.

Beitragsminderungsprozedere

Diese Regelung geht auf einen Vorstandsbeschluss vom 21.01.2010 zurück. Die Beitragsminderung wird entsprechend dem Formular Variante 1 zugestanden.

  • Anträge auf Minderung werden in Schriftform eingereicht (Brief, Fax oder Scan-Mail)
  • Das Formular wird vom zuständigen LV auf Plausibilität geprüft (delegierbar?)
  • Der LV bestätigt die Beitragsminderung unter Vorbehalt, mit dem Hinweis, das grundsätzlich allerdings nicht mit einer Beanstandung durch den BV zu rechnen ist.
  • Der LV sammelt die Formulare und sendet diese in Kopie an die BGS
  • Die BGS vermerkt das Eingangsdatum
  • Die BGS prüft die Vollständigkeit der Formulare zusammen mit einem Vorstandsmitglied
  • Das Vorstandsmitglied stellt den Antrag alle Minderungsanträge bis zum Zeitpunkt des Eingangsdatum zu dem beanstandungslos geprüft wurde zu genehmigten.

Nutzungs- und Vergaberichtlinien von E-Mail-Adressen im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland

Die Richtlinie ist unter http://wiki.piratenpartei.de/IT/E-Mail-Richtlinie zu finden und wurde am 24.10.2012 vom Bundesvorstand beschlossen.

Streichung von Mitgliedern

Diese Regelung ist unter http://wiki.piratenpartei.de/Verwaltungssoftware/Antrag_auf_Streichung_von_Mitgliedern und wurde am 21.Mai 2013 vom Bundesgeneralsekretär verabschiedet.

Kündigung per E-Mail

Da hier die Gliederungen selbst dafür zuständig sind, wurde am 21.Mai 2013 vom Bundesgeneralsekretär ein Vorschlag zur Vorgehensweise veröffentlicht. Dieses Verfahren wird bei Eingang von Kündigungen im Bundesverband durchgeführt und sollte einheitlich angewendet werden.
http://wiki.piratenpartei.de/Verwaltungssoftware/Austritt_per_E-Mail