Dies ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahre 2012 und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Bundesvorstandssitzung am 09.05.2012 beschlossen worden.

Art. 1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Bernd Schlömer
  • Stellvertretende Vorsitzende: Sebastian Nerz, Markus Barenhoff
  • Schatzmeister: Swanhild Goetze
  • Generalsekretär: Sven Schomacker
  • Politischer Geschäftsführer: Johannes Ponader
  • Beisitzer: Klaus Peukert

Art. 2 Beschlussfassung

  1. 1Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. 2Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. 3Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. 4Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragtem dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. 5Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 6Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
  2. 1Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. 2Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 3Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. 4Ausgaben bis zur Summe 250,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
  3. 1Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    • Ausgaben die 5.000 € überschreiten
    • Einberufung eines Bundesparteitags
  4. 1Der Bundesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
  5. 1Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. 2Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. 3Verschlußsachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Bundesvorstands zugestellt.

Art. 3 Antragsrecht

  1. 1Anträge an den Bundesvorstand können im Wiki unter https://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss oder per E-Mail an vorstand@piratenpartei.de gestellt werden. 2Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.
  2. 1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. 3Umsetzungsverantwortliche können auch vom Bundesvorstand benannt werden. 4Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
  3. 1Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn
    1. er durch ein Bundesvorstandsmitglied eingebracht wird,
    2. er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird, oder
    3. ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde.

Art. 4 Vorstandssitzungen

  1. 1Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
  2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. 2Die Einladungfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §9a (4) der Bundessatzung bleibt davon unberührt.
  3. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 4Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. 1Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. 2Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. 3Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  6. 1Der Bundesvorstand soll sich einmal pro Quartal treffen. 2Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

Art. 5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. 1Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 2Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
  2. 1Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. 2Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen..
  4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Art. 6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind: (*)

Bernd Schlömer
  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen)
  • Satzungsarbeit
  • Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle
  • Vernetzung des Bundesvorstandes mit den Gliederungen
  • Organisation der Öffentlichkeitsarbeit (2)
  • Koordination des Schiedsgerichts (2)
  • Koordination der Rechtsabteilung (2)
  • Internationale Koordination (2)
  • Vernetzung von Gliederungen (2)
  • Ansprechpartner innerparteilicher und piratennaher Gruppen (2)
Sebastian Nerz
  • Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit (Anstoßen und Organisieren von Kampagnen)
  • Organisation der Öffentlichkeitsarbeit
  • Kampagnenbeauftragung
  • Wahlkampforganisation
  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (2)
  • Parteiinterne Meinungsbildung (Moderation, Schlichtung) (3)
  • Inhaltliche Vorbereitung von Bundesparteitagen (3)
Markus Barenhoff
  • Weiterentwicklung Innerparteiliche Meinungsbildung und Tools für politische Arbeit
  • Parteiinterne Meinungsbildung (Moderation, Schlichtung)
  • Einberufung der Vorstandssitzungen und Erstellung der Tagesordnungen
  • Vernetzung des Bundesvorstands mit den Kommunalfraktionen
  • Internationale Koordination
  • Koordination der Erarbeitung eines Wahlprogramms für die BTW 2013 (2)
  • Vernetzung des Bundesvorstands mit den Landesfraktionen (2)
  • Wahlkampforganisation (2)
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (3)
  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (3)
Johannes Ponader
  • Koordination der Erarbeitung eines Wahlprogramms für die BTW 2013
  • Vernetzung des Bundesvorstands mit den Landesfraktionen
  • Ansprechpartner innerparteilicher und piratennaher Gruppen
  • Parteiinterne Meinungsbildung (Moderation, Schlichtung) (2)
  • Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit (Anstoßen und Organisieren von Kampagnen) (2)
  • Vernetzung von Gliederungen
  • Diskussion über eine parteinahe Stiftung (2)
  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (3)
  • Vernetzung des Bundesvorstands mit den Kommunalfraktionen (2)
Sven Schomacker
  • Mitgliederverwaltung
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung
  • Organisatorische Vorbereitung der Bundesparteitage (2)
  • Personalwesen (2)
  • LiquidFeedback, Betrieb und Weiterentwicklung (2)
  • Technische Organisation der internen Vorstandsarbeit (Tools, Dokumentation und Kommunikation von Anträgen, Protokollen etc.) (2)
  • Spendenwesen / Fundraising (2)
  • Inhaltliche Vorbereitung der Bundesparteitage (2)
Swanhild Goetze
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf
  • Personalwesen
  • Diskussion über eine parteinahe Stiftung
  • Spendenwesen / Fundraising
  • Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (2)
  • Mitgliederverwaltung (3)
  • Satzungsarbeit (3)
Klaus Peukert
  • LiquidFeedback, Betrieb und Weiterentwicklung
  • Technische Organisation der internen Vorstandsarbeit (Tools, Dokumentation und Kommunikation von Anträgen, Protokollen etc.)
  • Koordination des Schiedsgerichts
  • Koordination der Rechtsabteilung
  • Inhaltliche Vorbereitung von Bundesparteitagen
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (2)
  • Mitgliederverwaltung (2)
  • Satzungsarbeit (2)
  • Einberufung der Vorstandssitzungen und Erstellung der Tagesordnungen (2)
  • Parteiinterne Meinungsbildung (Moderation, Schlichtung) (3)
  • Vernetzung des Bundesvorstands mit den Landesfraktionen (3)
  • Organisatorische Vorbereitung der Bundesparteitage

Art. 7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  1. 1Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. 2Dieser hat in Textform zu erfolgen.

Art. 8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. 1Diese Geschäftsordnung wurde am 2012-05-09 in dieser Form in Kraft gesetzt.

(*) Die Zahlen in Klammern geben die Rangfolge an, in der das jeweilige Vorstandsmitglied in dieser Funktion als Vertretung fungiert.